Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.15.5 Grundzüge des Abkommens

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 998

Die Stärkung der parlamentarischen Zusammenarbeit Schweiz–EU wurde in einem Protokoll zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der EU festgelegt. 930 Der Ergebnisbericht ist abrufbar unter: www.fedlex.admin.ch > Startseite > Vernehmlassungen > Abgeschlossen > 2025 > EDA. Das Protokoll sieht die Einsetzung eines Gemischten Parlamentarischen Ausschusses vor und legt dessen Rahmenbedingungen fest (Zweck, Zusammensetzung, Sitzungsrhythmus, Zuständigkeiten). Die konkreten Modalitäten in Bezug auf die Funktionsweise (z. B. Mitgliederzahl) sind hingegen vom Ausschuss selbst festzulegen, insbesondere durch die Verabschiedung einer Geschäftsordnung, beziehungsweise von der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament selbst als Teilnehmer dieses Ausschusses. So kann die Bundesversammlung, die auf Schweizer Seite für die Durchführung des Abkommens zuständig ist, die Grösse und Zusammensetzung ihrer Delegation im Ausschuss und die Auswirkungen auf bestehende Delegationen festlegen.

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