Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.15.2 Ausgangslage

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 996

Die Bundesversammlung pflegt bereits heute Beziehungen mit dem Europäischen Parlament. Die diesbezüglichen Modalitäten sind in Artikel 3 der Verordnung der Bundesversammlung über die Pflege der internationalen Beziehungen des Parlamentes (VPiB)926 festgelegt. Für die Pflege der Beziehungen mit dem Europäischen Parlament ist die Delegation im parlamentarischen Ausschuss der EFTA (EFTA/EUDelegation) zuständig. Die Präsidentinnen oder Präsidenten der APK und der EFTA/EU-Delegation haben das Recht, mit dem Europäischen Parlament Beziehungen zu pflegen. Die Mitglieder der EFTA/EU-Delegation treffen die für die Beziehungen zur Schweiz zuständigen Mitglieder der Delegation des Europäischen Parlaments (DEEA) jährlich zu einem «interparlamentarischen Treffen». Diese Treffen dienen hauptsächlich dem Meinungsaustausch. Sie können zur Verabschiedung gemeinsamer Erklärungen der Vorsitzenden führen, wie zum Beispiel beim 41. Treffen am 7. Oktober 2022 in Rapperswil-Jona. Darüber hinaus sind die Mitglieder der EFTA/EU-Delegation eingeladen, an den Veranstaltungen der Konferenz der Ausschüsse für Unionsangelegenheiten (COSAC) teilzunehmen, in der die Europa-Ausschüsse der nationalen Parlamente der EU sowie eine Delegation des Europäischen Parlaments vertreten sind. Diese Formen des interparlamentarischen Austausches stellen kein geeignetes Format dar, um Mitglieder der eidgenössischen Räte und des Europäischen Parlaments auf institutionalisierte Weise zusammenzubringen, wie es beispielsweise der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) mit dem Gemeinsamen Parlamentarischen Ausschuss (Art. 95 des EWR-Abkommens927) oder das Vereinigte Königreich mit der Parlamentarischen Partnerschaftsversammlung (Art. 11 des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit mit der EU928) kennen. Bei den Konsultationen zum Entwurf des Verhandlungsmandats für das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) Anfang 2024 ersuchte die APK-S den Bundesrat, eine Regelung zur parlamentarischen Zusammenarbeit mit der EU anzustreben. In ihrer Stellungnahme argumentierte die Kommission, dass für die Verankerung und Akzeptanz der bilateralen Verträge in der Schweiz deren demokratische Absicherung zentral sei und dass ein institutionalisierter Austausch zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament einen wichtigen Beitrag dazu leisten könne. Der Bundesrat berücksichtigte diese Forderung bei der Verabschiedung seines endgültigen Verhandlungsmandats am 8. März 2024. 926 927 SR 171.117 Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, Fassung gemäss AB1 L 1 vom 3.1.1994, S.3.

928 Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Grossbritannien und Nordirland andererseits, Fassung gemäss ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.

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