Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.15.3 Zielsetzung und Verhandlungsverlauf

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 997

Das Verhandlungsmandat für das Paket Schweiz–EU sah in Ziffer 6.8 Folgendes vor: «Die Schweiz strebt die Etablierung einer parlamentarischen Zusammenarbeit zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament an.» In diesem Sinne bemühte sich der Bundesrat um ein Abkommen, das den Rahmen für eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen dem Schweizer und dem Europäischen Parlament schafft.

Die Verhandlungsdelegation des Bundesrates in der Verhandlungsgruppe «Institutionelle Bestimmungen und andere Fragen» arbeitete deshalb einen Entwurf für ein Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU aus. Diesen Entwurf unterbreitete sie der EU-Delegation.

Gemäss Artikel 152 Absatz 3 ParlG929 konsultierte der Bundesrat die beiden APK zum Entwurf des Protokolls. In Anwesenheit einer Delegation des EDA befasste sich die APK-S an ihrer ordentlichen Sitzung vom 21. November 2024 mit dem Text. Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates (APK-N) traf sich am 3. Dezember

2024 zu einer ausserordentlichen Sitzung. Aus den schriftlichen Stellungnahmen an den Bundesrat ging hervor, dass beide Kommissionen das Protokoll über die parlamentarische Zusammenarbeit unterstützen. Die APK-S forderte eine Ergänzung bezüglich der Regelmässigkeit der Treffen des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses («mindestens einmal pro Jahr»). Diesem Anliegen konnte bei den Verhandlungen über den endgültigen Text mit der EU im Dezember 2024 entsprochen werden (s. Ziff. 2.15.6).

Da eine verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit von Anfang an im gemeinsamen Interesse beider Seiten stand, waren hierfür nur wenige Verhandlungsrunden notwendig. Das von der Schweiz gemäss Verhandlungsmandat verfolgte Ziel wurde dabei vollständig erreicht.

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