Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.15.7 Auswirkungen des Paketelements

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1000

Das Abkommen hat keine finanziellen und personellen Auswirkungen auf den Bund. Der Arbeitsaufwand kann mit dem vorhandenen Personalbestand abgedeckt werden. Die Parlamentsdienste gehen davon aus, dass sie für die verstärkte parlamentarische Zusammenarbeit eine Vollzeitstelle benötigen. Ausserdem hat das Abkommen offenkundig keine Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Es hat auch keine direkten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft, die Umwelt oder die Gesellschaft. Diese Fragen wurden somit nicht weiter vertieft. Zu den wirtschaftlichen Auswirkungen des Pakets Schweiz–EU im Allgemeinen siehe Ziffer 3.3.

Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der Bundesversammlung und dem Europäischen Parlament ist aus aussenpolitischer Sicht wichtig. Das Abkommen steht im Einklang mit dem Ziel, den bilateralen Weg mit der EU zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, da es den direkten Austausch zwischen Volksvertreterinnen und -vertretern der Schweiz und Parlamentarierinnen und Parlamentariern aus den EUMitgliedstaaten fördert. Dieser Austausch konzentriert sich auf die Bereiche des Pakets Schweiz–EU und allfällige zukünftige Entwicklungen der bilateralen Beziehungen.

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