Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 2.11.5.1.1 Für das Stromabkommen relevante EU-Rechtsakte

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 717

Die Anhänge I – Strom, V – Umwelt und VI - Erneuerbare Energien enthalten zum jetzigen Zeitpunkt abschliessende Listen von unter dem Stromabkommen relevanten EU-Rechtsakten. Die aufgelisteten Rechtsakte konkretisieren den Geltungsbereich gemäss Artikel 2 des Stromabkommens. Nicht aufgeführte EU-Rechtsakte sind nicht

Teil des Geltungsbereichs respektive des Stromabkommens. Die Schweiz hat mit dem Stromabkommen in keiner Weise eine Pflicht, Vorgaben von aktuell bestehenden, aber in den Anhängen nicht aufgeführten Rechtsakten der EU anzuwenden. Die dynamische Rechtsübernahme darf den Geltungsbereich des Abkommens nicht ändern. Das Stromabkommen listet in Anhang I - Strom die relevanten Rechtsakte der EU im Strombereich im Geltungsbereich des Stromabkommens auf. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Rechtsakte des EU Clean Energy Packages von 2019 inklusive zwischenzeitlicher Änderungen und dazugehöriger Durchführungsrechtsakte sowie delegierte Rechtsakte der Europäischen Kommission:

– Verordnung (EU) 2019/941 zur Risikovorsorge im Strombereich

– Verordnung (EU) 2019/942 zur Etablierung von EU ACER 636 637 636 Verordnung (EU) 2019/941 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Risikovorsorge im Elektrizitätssektor und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/89/EG, ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 1.

637 Verordnung (EU) 2019/942 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 zur Gründung einer Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (Neufassung), ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 22, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1787, ABl. L, 2024/1787, 15.7.2024.

– Verordnung (EU) 2019/943 zum Strombinnenmarkt inklusive zugehörige Durchführungsrechtsakte und delegierte Rechtsakte der Europäischen Kom638 mission und dabei insbesondere die Strom-Netzwerkcodes

– Richtlinie (EU) 2019/944 über gemeinsame Regeln zum Strombinnenmarkt inklusive zugehöriger Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kommis639 sion

– Verordnung (EU) 1227/2011 über Grosshandelsmarktintegrität und -transparenz inklusive zugehöriger Durchführungsrechtsakt der Europäischen Kom640 mission In Anhang I – Strom sind die in der EU für die Konzessionsvergabe relevanten Rechtsakte, namentlich die Richtlinie 2014/23/EU über die Konzessionsvergabe641 und die Wasserrahmen-Richtlinie 2000/60/EG642 nicht aufgeführt. Die Schweiz ist damit nicht verpflichtet, die Vorgaben dieser Rechtsakte umzusetzen.

In Anhang V - Umwelt sind die für den Strombereich relevanten Rechtsakte der EU im Umweltbereich aufgelistet. Die Schweiz garantiert diesbezüglich im Sinne eines Äquivalenzansatzes mindestens das gleiche Niveau an Umweltschutz.

Anhang VI – Erneuerbare Energien listet die Rechtsakte der EU im Bereich erneuerbare Energien im Geltungsbereich des Stromabkommens auf, namentlich die Richtlinie (EU) 2018/2001 über die Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Energien inklusive zugehöriger delegierter Rechtsakte der Europäischen Kommission. Diese Richtlinie ist wie im Anhang präzisiert nur in Teilen auf die Schweiz anwendbar. 638 639 640 641 642 643 Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (Neufassung), ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 54, zuletzt geändert durch Verordnung (EU) 2024/1747, ABl. L, 2024/1747, 26.6.2024. Richtlinie (EU) 2019/944 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (Neufassung), ABl. L 158 vom 14.6.2019, S. 125, zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. L, 2024/1711, 26.6.2024.

Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom

25. Oktober 2011 über die Integrität und Transparenz des Energiegrosshandelsmarkts, ABl. L 326 vom 8.12.2011, S. 1, geändert durch Verordnung (EU) 2024/1106, ABl. L, 2024/1106, 17.4.2024.

Richtlinie 2014/23/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Konzessionsvergabe, ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 1.

Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober

2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Massnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, ABl. L 327 vom 22.12.2000, S. 1. Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung), ABl. L 328 vom 21.12.2018, S. 82, zuletzt geändert durch Richtlinie (EU) 2024/1711, ABl. L, 2024/1711, 26.6.2024.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.