Gesundheitsabkommen · BBl 2026 636

Art. 8 – Bezugnahmen auf Gebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 7

Bezugnahmen auf Gebiete

Nehmen die in dieses Abkommen integrierten Rechtsakte der Union Bezug auf das Gebiet der «Europäischen Union» oder der «Union», so gelten diese Bezugnahmen für die Zwecke dieses Abkommens als Bezugnahmen auf die Gebiete gemäss Artikel

20.

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