Gesundheitsabkommen · BBl 2026 636

Art. 20 – Räumlicher Geltungsbereich

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 13

Kapitel 3: Schlussbestimmungen

Räumlicher Geltungsbereich

Dieses Abkommen gilt einerseits für das Gebiet, auf das der Vertrag über die Europäische Union und der AEUV anwendbar sind, unter den in diesen Verträgen festgelegten Bedingungen, und andererseits für das Hoheitsgebiet der Schweiz.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.