Beitragsabkommen (Kohäsion) · BBl 2026 630

Art. 8 – Staatliche Beihilfen und Vergabe öffentlicher Aufträge

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 6

Staatliche Beihilfen und Vergabe öffentlicher Aufträge

Die Umsetzung der Unterstützungsmassnahmen erfolgt unter Beachtung der anwendbaren Regeln für staatliche Beihilfen und die Vergabe öffentlicher Aufträge.

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