Beitragsabkommen (Kohäsion) · BBl 2026 630

Art. 11 – Gemeinsame Werte

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 7

Teil II

Umsetzung und Verwaltung der Mittel

Gemeinsame Werte

Die Umsetzung des regelmässigen finanziellen Beitrags der Schweiz beruht auf den gemeinsamen Werten der Achtung der Menschenrechte, der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenwürde und der Gleichberechtigung.

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