Abkommen/Protokoll · BBl 2026 630
Beitragsabkommen (Kohäsion) im Wortlaut
Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der Europäischen Union
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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der Europäischen Union – amtlicher Wortlaut (BBl 2026 630), Artikel für Artikel, mit Direktlink auf die Seite im amtlichen PDF sowie französischer und italienischer Fassung.
Inhaltsverzeichnis 25
- Ingress
- Art. 1Ziele
- Art. 2Gegenstand
- Art. 3Begriffsbestimmungen
- Art. 4Rahmen für den regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz
- Art. 5Länderspezifische Abkommen und weitere Unterstützungsmassnahmen
- Art. 6Kommunikation zwischen der Schweiz und der Kommission
- Art. 7Kofinanzierungssätze
- Art. 8Staatliche Beihilfen und Vergabe öffentlicher Aufträge
- Art. 9Haftung
- Art. 10Änderungen in der Mitgliedschaft der Union
- Art. 11Gemeinsame Werte
- Art. 12Verwaltung des regelmässigen finanziellen Beitrags der Schweiz
- Art. 13Grundsätze der Umsetzung
- Art. 14Gemischter Ausschuss
- Art. 15Ausschliesslichkeitsgrundsatz
- Art. 16Verfahren bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten
- Art. 17Ausgleichsmassnahmen
- Art. 18Erster regelmässiger finanzieller Beitrag der Schweiz gemäss diesem Abkommen und einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung
- Art. 19Protokoll, Anhänge und Anlagen
- Art. 20Inkrafttreten
- Art. 21Kündigung
Protokoll über das Schiedsgericht
- Kap. I–IIEinleitende Bestimmungen; Zusammensetzung des Schiedsgerichts
- Kap. IIISchiedsverfahren
- Kap. IV–VSchiedsspruch; Schlussbestimmungen