Abkommen/Protokoll · BBl 2026 630

Beitragsabkommen (Kohäsion) im Wortlaut

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der Europäischen Union

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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über den regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der Europäischen Union – amtlicher Wortlaut (BBl 2026 630), Artikel für Artikel, mit Direktlink auf die Seite im amtlichen PDF sowie französischer und italienischer Fassung.

Inhaltsverzeichnis 25

  1. Ingress
  2. Art. 1Ziele
  3. Art. 2Gegenstand
  4. Art. 3Begriffsbestimmungen
  5. Art. 4Rahmen für den regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz
  6. Art. 5Länderspezifische Abkommen und weitere Unterstützungsmassnahmen
  7. Art. 6Kommunikation zwischen der Schweiz und der Kommission
  8. Art. 7Kofinanzierungssätze
  9. Art. 8Staatliche Beihilfen und Vergabe öffentlicher Aufträge
  10. Art. 9Haftung
  11. Art. 10Änderungen in der Mitgliedschaft der Union
  12. Art. 11Gemeinsame Werte
  13. Art. 12Verwaltung des regelmässigen finanziellen Beitrags der Schweiz
  14. Art. 13Grundsätze der Umsetzung
  15. Art. 14Gemischter Ausschuss
  16. Art. 15Ausschliesslichkeitsgrundsatz
  17. Art. 16Verfahren bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten
  18. Art. 17Ausgleichsmassnahmen
  19. Art. 18Erster regelmässiger finanzieller Beitrag der Schweiz gemäss diesem Abkommen und einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung
  20. Art. 19Protokoll, Anhänge und Anlagen
  21. Art. 20Inkrafttreten
  22. Art. 21Kündigung
  23. Protokoll über das Schiedsgericht

  24. Kap. I–IIEinleitende Bestimmungen; Zusammensetzung des Schiedsgerichts
  25. Kap. IIISchiedsverfahren
  26. Kap. IV–VSchiedsspruch; Schlussbestimmungen