Beitragsabkommen (Kohäsion) · BBl 2026 630

Art. 2 – Gegenstand

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

Gegenstand

(1) Dieses Abkommen bildet die Rechtsgrundlage für den regelmässigen finanziellen Beitrag der Schweiz zur Verwirklichung der in Artikel 1 festgelegten Ziele.

(2) Der regelmässige finanzielle Beitrag der Schweiz ergänzt die Massnahmen der Union und ihrer Mitgliedstaaten im Bereich Kohäsion und bei der Bewältigung wichtiger gemeinsamer Herausforderungen.

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