Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 3.2.1 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1008

Das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) hat keinen Einfluss auf die grundlegende Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen. Die Souveränität der Kantone sowie die direktdemokratische Entscheidungsfindung in einzelnen Kantonen (bspw. Landsgemeinden in Glarus und Appenzell Innerrhoden) bleiben unangetastet. 940 Abkommen vom 21. Juni 2001 zur Änderung des Übereinkommens vom 4. Januar 1960 zur Errichtung der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), SR 0.632.31. Das Paket Schweiz–EU hat direkte und indirekte Auswirkungen auf die Kantone und die Arbeit ihrer Verwaltungen. Deswegen war es dem Bundesrat ein Anliegen, die Kantone über die Dauer des gesamten Prozesses zum Paket Schweiz–EU so stark wie möglich einzubinden und laufend zu informieren. Der Einbezug der Kantone in die exploratorischen Gespräche und die Verhandlungen wird detailliert in Ziffer 1.3.3 beschrieben. Das Paket Schweiz–EU stellt die Stabilisierung und Weiterentwicklung des bewährten bilateralen Wegs sicher, von dem auch die Kantone profitieren. Der Ausbau der Wirtschaftsbeziehungen, die wissenschaftliche Zusammenarbeit und die gemeinsame Bewältigung aktueller grenzüberschreitender Herausforderungen sind unerlässlich, um die Sicherheit und den Wohlstand der Schweiz und damit auch der Kantone zu gewährleisten.

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Unterabschnitte

  1. 3.2.1.1Auswirkungen und Mitwirkung im Bereich institutionelle Elemente
  2. 3.2.1.2Weitere Auswirkungen
  3. 3.2.1.3Massnahmen des Bundes