Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 3.2.1.1 Auswirkungen und Mitwirkung im Bereich institutionelle Elemente

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1009

Die institutionellen Elemente sehen Instrumente vor, die es der Schweiz ermöglichen, ihre Interessen im Rahmen des Rechtsetzungs- und Rechtsprechungsprozesses der EU verstärkt zu vertreten, namentlich das Decision Shaping und Einreichung von Stellungnahmen im Rahmen von Vorabentscheidungsverfahren (s. Ziff. 2.1). Darüber hinaus sehen sie auch einen Streitbeilegungsmechanismus vor, der es den Parteien ermöglicht, ein Schiedsgericht anzurufen, falls im Gemischten Ausschuss politisch keine Lösung für einen Streit gefunden wird. Analog zur Beteiligung der Kantone im Rahmen der Assoziierung der Schweiz an Schengen/Dublin941 strebt der Bundesrat eine Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen über deren Beteiligung an der Aussenpolitik des Bundes im Rahmen des Pakets Schweiz–EU an (s. Ziff. 2.1.7.1). Im Bereich der Institutionellen Elemente sollen die Kantone informiert und eng einbezogen werden, wenn durch das Decision Shaping, die Streitbeilegungsverfahren und die damit verbundene Einreichung von Schriftstücken und Stellungnahmen beim EuGH ihre Zuständigkeiten oder wesentlichen Interessen betroffen sind. Die Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen soll bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU vorliegen. Ein weiteres Thema, welches die angestrebte Vereinbarung umfassen soll, ist die Teilnahme der Kantone an den Treffen des im Paket Schweiz–EU vorgesehenen hochrangigen Dialogs zwischen der Schweiz und der EU (s. Ziff. 2.14). Somit wird durch das Paket Schweiz–EU auch die kantonale Mitwirkung an der Aussenpolitik des Bundes gestärkt.

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