Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 3.2.1.3 Massnahmen des Bundes

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1015

In einigen Bereichen wird der durch das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) entstehende Mehraufwand für die Kantone durch Massnahmen des Bundes reduziert. So wird der Bund die Mindereinnahmen, die durch die neue Gleichbehandlung von EU– Studierenden betreffend Studiengebühren bei den kantonalen universitären Hochschulen, den universitären Instituten und Fachhochschulen entstehen, im Rahmen einer Begleitmassnahme für vier Jahre zu 100 % übernehmen. Im Bereich des Lohnschutzes dürfte sich der zusätzliche Aufwand der Kantone, der durch die Verkürzung der Voranmeldefrist von Unternehmen aus dem EU-Raum entsteht, unter anderem durch die Optimierung des Online-Meldeverfahrens zugleich verkleinern. Auch beim Gesundheitsabkommen, das für die Kantone einen gewissen Mehraufwand bei der Überwachung von übertragbaren Krankheiten verursachen dürfte, schafft der Bund mittels der Umsetzung des Programms «DigiSanté» zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen, und insbesondere mittels des Projekts «NASURE», einen Weg, den zusätzlichen Aufwand durch die neuen Aufgaben so gering wie möglich zu halten. Bei der Einführung der Beihilfenüberwachung (s. Ziff. 2.2) wird der Bund eine zentrale Datenbank einrichten, die von den Kantonen ebenfalls genutzt werden kann, womit dieser Kostenpunkt für sie entfällt. Die Optimierung dieser Prozesse und der Zugang zu mehr Daten dürfte sich langfristig positiv auf die Effizienz der kantonalen Verwaltungen auswirken. Im Bereich der Lebensmittelsicherheit werden die Kantone beim Pflanzenvermehrungsmaterial ab 2026 durch eine Koordinationsstelle im Auftrag des Bundes unterstützt.

Ähnlich wie für den Bund (s. Ziff. 3.1) oder die Volkswirtschaft (s. Ziff. 3.3) hat das Paket Schweiz–EU also auch direkte Auswirkungen auf die Kantone und die tägliche Arbeit ihrer Verwaltungen. Durch das Paket Schweiz–EU steigt der Verwaltungsaufwand für die Kantone, langfristig dürfte die Effizienz der kantonalen Verwaltungen durch die bessere Informationslage und die Optimierung von Prozessen beim Datenaustausch (sei es mit dem Bund oder mit Behörden der EU-Mitgliedsstaaten) aber steigen. Der Bund versucht durch die oben beschriebenen Gegenmassnahmen (bspw. Kompensation von Kosten, Optimierung von Verfahren oder die Zurverfügungstellung von Informationsplattformen) dem Mehraufwand in einigen dieser Bereiche möglichst effektiv entgegenzuwirken.

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