Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 1.3.3 Miteinbezug von Parlament, Kantonen und weiteren Interessensgruppierungen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 46

Im Verlauf des gesamten Prozesses gewährleistete ein kontinuierlicher Austausch mit den zuständigen parlamentarischen Kommissionen der eidgenössischen Räte, den Kantonen, den Sozialpartnern und der Wirtschaft, dass die zentralen Akteure in der Schweiz stets über die Gespräche auf dem Laufenden waren und ihre Standpunkte einbringen konnten.

So war das Parlament während der verschiedenen Phasen eng in die Arbeit einbezogen. Dieser Einbezug erfolgte in erster Linie im Rahmen des für den europapolitischen Austausch institutionalisierten Formats der «Europapolitischen Aktualitäten», die bei jeder Sitzung beider Aussenpolitischen Kommissionen (APK) traktandiert sind. Während der exploratorischen Gespräche mit der EU zwischen März 2022 und Oktober

2023 fand in Anwesenheit einer Delegation des Bundesrates beziehungsweise des EDA 26-mal ein solcher Austausch statt. Auf Anfrage wurden andere Sachbereichskommissionen über den Stand der Arbeiten informiert. Die APK wurden im April

2022 über die vom Bundesrat am 23. Februar 2022 verabschiedete Stossrichtung für ein Verhandlungspaket und die ersten Entwicklungen in den exploratorischen Gesprächen informiert.30 Um dem Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen, schlug der Bundesrat den APK ausserdem vor, eine ausserordentliche Informationsveranstaltung zu diesem Thema durchzuführen. Neben der kontinuierlichen Information über den Verlauf der exploratorischen Gespräche wurden die APK Anfang 2023 zum Bericht des Bundesrates «Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU» konsultiert31, der auch auf die Sondierungen zum Paket Schweiz–EU eingeht.

Nach Abschluss der exploratorischen Gespräche mit der EU wurden die zuständigen parlamentarischen Kommissionen zum Entwurf des Verhandlungsmandats konsultiert. Anfang 2024 befassten sich acht verschiedene parlamentarische Kommissionen an 20 Sitzungen mit dem Mandat (APK und weitere interessierte Kommissionen: Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur [WBK], Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit [SGK], Kommissionen für Umwelt, Raumplanung 30 31 32 Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) (15. Dezember 2023): Bericht zu den exploratorischen Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen.

Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrates > 09.06.2023 > Bundesrat verabschiedet den Bericht Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU. Abrufbar unter: www.admin.ch > Dokumentation > Medienmitteilungen > Medienmitteilungen des Bundesrates > 08.03.2024 > Beziehungen Schweiz–EU: Bundesrat verabschiedet das endgültige Verhandlungsmandat. und Energie [UREK], Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen [KVF], Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben [WAK], Staatspolitische Kommissionen [SPK], Finanzkommissionen [FK]). Die APK sowie zwei weitere Sachbereichskommissionen (WAK, KVF) unterstützten den Mandatsentwurf in ihrer Stellungnahme an den Bundesrat. Die Kommissionen verlangten eine Reihe von Präzisierungen des Mandats, welche der Bundesrat bei der Verabschiedung des endgültigen Verhandlungsmandats am 8. März 2024 weitgehend übernahm. Danach wurde das Parlament über eine ausführliche und kontinuierliche Information der APK im Rahmen der «Europapolitischen Aktualitäten» in die Verhandlungsführung einbezogen. Während der Verhandlungen haben verschiedene Mitglieder des Bundesrates an nicht weniger als 13 Sitzungen der APK über die Verhandlungen informiert. Auch die EFTA/EU-Delegation des Parlaments wurde einbezogen, namentlich bei einem Austausch über die parlamentarische Zusammenarbeit Schweiz–EU (s. Ziff. 2.15). Bei diesem Verhandlungsthema, welches das Parlament direkt betrifft, wurden die APK Ende 2024 zum Entwurf des Protokolls mit der EU konsultiert. Die Kommissionen beider Räte unterstützten den Ansatz des Bundesrates. Ausserdem wurden auf Anfrage auch andere Sachbereichskommissionen über den Stand der Arbeiten in ihrem Zuständigkeitsbereich informiert. Beispielsweise wurden die WBK mehrmals über die Gespräche zum Programm Horizon Europe informiert. Schliesslich fand ein informeller Austausch auf verschiedenen Ebenen statt, um das Paket Schweiz–EU und seine innerstaatliche Umsetzung zu erörtern: z. B. mit den Präsidenten der APK und der Ständigen Subkommission für Europafragen der APK-N, aber auch mit den Fraktionen oder deren Vorsitzenden. Die ausführliche Information des Parlaments wurde bis zur Verabschiedung der Botschaft intensiv weitergeführt. Auch der Einbezug der Kantone wurde durch den ständigen Austausch auf der politischen und technischen Ebene in jeder Phase des Prozesses zum Paket Schweiz–EU sichergestellt. Bundesrat und -verwaltung informierten die Kantone bereits während der exploratorischen Gespräche intensiv über deren Verlauf. Auch auf technischer Ebene waren die Kantone an thematischen Arbeitsgruppen beteiligt. Die Kantone wurden dann in Anwendung von Artikel 55 BV sowie des diese Verfassungsbestimmung konkretisierenden Mitwirkungsgesetzes33 im Dezember 2023 zum Entwurf des Verhandlungsmandats des Bundesrates konsultiert. Die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) nahm am 2. Februar 2024 dazu Stellung. Sie befürwortete die Verhandlungslinien des Bundesrates und unterstützte die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU. Die Stellungnahme wurde von einer Mehrheit von 24 der 26 Kantone befürwortet. Auf politischer Ebene wurde sichergestellt, dass kantonale politische Vertreterinnen und Vertreter vor, während und nach den Verhandlungen laufend informiert wurden und die Möglichkeit hatten, sich zu äussern: (i) Einerseits waren die Kantone in zwei institutionalisierten Gefässen vertreten, nämlich im Europadialog Bund–Kantone und mit einer Vertretung im Sounding Board der Projektorganisation. (ii) Andererseits wurde ein regelmässiger Austausch mit dem Schweizer Chefunterhändler und weiteren Vertreterinnen und Vertretern der Bundesverwaltung in der Europakommission 33 Bundesgesetz vom 22. Dezember 1999 über die Mitwirkung der Kantone an der Aussenpolitik des Bundes (BGMK; SR 138.1); Vereinbarung vom 7. Oktober 1994 zwischen Bundesrat und KdK.

der KdK organisiert. Bis zur Verabschiedung der Botschaft wurden insgesamt 27 Europadialoge und 28 Sitzungen des Sounding Boards durchgeführt. Daneben nahmen diverse hochrangige Mitglieder der Bundesverwaltung, darunter zwei Staatssekretäre und der Chefunterhändler, an rund zehn Sitzungen der Europakommission der KdK teil.

Als zentrale Partner des Bundes wurden die Kantone auch stark in die Verhandlungsorganisation einbezogen. So waren sie in acht (von insgesamt 14) Verhandlungsgruppen, die Themen mit kantonaler Zuständigkeit behandelten, durch fachliche Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der Kantonsregierungen und relevanter Direktorenkonferenzen (DK) in den Schweizer Verhandlungsdelegationen vertreten (s. Ziff. 2.1, 2.2, 2.3, 2.5, 2.8, 2.11, 2.13): Kantonale Vertreterinnen und Vertreter waren in den Verhandlungsgruppen zu den institutionellen Modulen, den staatlichen Beihilfen, PFZ – Zuwanderung, PFZ – Lohnschutz, Landverkehr, Storm, Gesundheit und Programme vertreten. Beteiligte Direktorenkonferenzen waren die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), die Konferenz der Volkswirtschaftsdirektorinnen und -direktoren (VDK), die Konferenz der kantonalen Direktorinnen und Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KÖV), die Konferenz der Energiedirektorinnen und -direktoren (EnDK), die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und direktoren (GDK) und die Konferenz der Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). In den Arbeitsgruppen Bund–Kantone hatten die Kantone eine weitere Gelegenheit, sich auf technischer Ebene einzubringen. Auf der innenpolitischen Ebene wurden die Kantone durch die zuständigen Ämter eng in die Erarbeitung der jeweiligen inländischen Umsetzungsgesetzgebung involviert. Die Ergebnisse dieses technischen Austauschs konnten anschliessend in den oben genannten politischen Gremien (Europadialog, Sounding Board) diskutiert werden. Nach den Verhandlungen lief der Austausch in den institutionalisierten Gefässen Europadialog und Sounding Board weiter.

Weitere institutionelle Partner des Bundes wie Städte, Gemeinden und Berggebiete, beziehungsweise der Schweizerische Städteverband (SSV), der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) und die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), wurden in unterschiedlichen Phasen des Prozesses zum Paket Schweiz– EU vom Departementschef des EDA, dem Staatssekretär des EDA oder dem Chefunterhändler über den Stand des Geschäfts informiert und konnten dabei ihre Anliegen einbringen.

Die Sozialpartner und die Wirtschaft wurden während der exploratorischen Gespräche sowie während und nach den Verhandlungen eng einbezogen. Neben etwa

140 Sitzungen der fachspezifischen innenpolitischen Gremien zu Lohnschutz, Zuwanderung, Strom und Landverkehr (weitere Ausführungen s. Kap. 2) waren der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), Travail.Suisse, der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV), der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) sowie economiesuisse Teil des Sounding Boards. Dieses Gremium tagte monatlich unter der Leitung des Departementschefs des EDA. Bis zur Verabschiedung der Botschaft fanden insgesamt 28 Sitzungen statt. Im Rahmen des Sounding Boards wurden die Sozialpartner und economiesuisse kontinuierlich über den Fortschritt der exploratorischen Gespräche, der Verhandlungen und der inländischen Umsetzung informiert und konnten ihre Anliegen einbringen. Ergänzend dazu fanden regelmässig weitere Treffen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Departemente auf Bundesrats- und Direktionsstufe, dem Staatssekretär EDA, dem Chefunterhändler sowie den Sozialpartnern und economiesuisse statt. Die Spitzen der grössten politischen Parteien sowie Vertreterinnen und Vertreter von Gewerkschaften, Angestelltenverbände, Wirtschafts- und Branchenverbände, Handelskammern sowie der SBB und Swissgrid waren aktiv in den Informationsaustausch eingebunden und wurden dabei zum Stand der exploratorischen Gespräche, der Verhandlungen und zur inländischen Umsetzung durch die zuständigen Departemente und das EDA auf technischer und politischer Ebene informiert. Weiter wurden zivilgesellschaftliche Organisationen bei verschiedenen Gelegenheiten informiert und ihre Anliegen entgegengenommen. Alle interessierten Akteure hatten zudem die Möglichkeit, sich zum Verhandlungsmandat und im Rahmen der Vernehmlassung zu äussern (s. Ziff. 1.7). Die Anliegen wurden, soweit möglich, in den Verhandlungen und der inländischen Umsetzung berücksichtigt.

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