Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 1.3.1 Exploratorische Phase und Verhandlungsmandat

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 42

Am 23. Februar 2022 entschied der Bundesrat, mit der EU exploratorische Gespräche zum Paketansatz aufzunehmen.

In den ersten Gesprächsrunden zeigte sich, dass die EU grundsätzlich bereit war, auf den Paketansatz des Bundesrates einzutreten. In diversen Punkten waren aber Differenzen zwischen der Schweiz und der EU festzustellen. Der Bundesrat entschied deshalb am 17. Juni 2022, die exploratorischen Gespräche zu intensivieren. Ab Juli 2022 fanden erste technische Gespräche zwischen der Schweiz und der EU, unter Einbezug der jeweiligen Fachämter beziehungsweise der zuständigen Generaldirektionen der Europäischen Kommission statt; diese ergänzten ab diesem Zeitpunkt die politischen und die diplomatischen Kontakte. Die EU machte die Verschriftlichung der Ergebnisse des Prozesses in einem gemeinsamen Dokument zur Voraussetzung, um in einen Verhandlungsprozess einzusteigen. Dieses Vorgehen entsprach auch der Absicht des Bundesrates, weil es erlaubte, nach Beendigung der exploratorischen Gespräche abzuschätzen, ob allfällige Verhandlungen tatsächlich erfolgreich geführt werden könnten. Zur Stärkung der politischen und inhaltlichen Steuerung der Gespräche mit der EU und den inländischen Akteuren setzte der Bundesrat am 31. August 2022 eine Projektorganisation unter der Leitung des Vorstehers des EDA ein. Diese Organisation umfasste eine Steuerungsgruppe, in der alle Departemente und die Bundeskanzlei (BK) vertreten sind, sowie ein enger gefasstes Gremium (Kerngruppe), dem das EDA, das EJPD, das WBF und die BK angehören. Bereits ab Sommer 2021 erfolgte eine systematische Einbindung der innenpolitischen Akteure. Bei der Schaffung der Projektorganisation wurde sodann ein beratender Ausschuss (Sounding Board) institutionalisiert, welcher den direkten Einbezug der Kantone, der Sozialpartner und der Wirtschaft erlaubte. Dieses Gremium wird ebenfalls vom Vorsteher des EDA geleitet. Nachdem der Bundesrat am 29. März 2023 vom Stand der exploratorischen Gespräche Kenntnis genommen hatte, beauftragte er die Bundesverwaltung, Eckwerte für ein Verhandlungsmandat auszuarbeiten. Diese wurden am 21. Juni 2023 als Grundlage für die spätere Erarbeitung eines Mandatsentwurfs verabschiedet. Der Bundesrat beauftragte in der Folge das EDA, in Zusammenarbeit mit dem EJPD und dem WBF die Gespräche mit der EU fortzuführen, um die gemeinsame Basis im Hinblick auf die möglichen Verhandlungen zu konsolidieren.

In den folgenden Monaten gelang es den Delegationen der Schweiz und der EU, ein gemeinsames Dokument (Common Understanding25) zu finalisieren, das die wesentlichen Resultate der exploratorischen Gespräche festhielt. Dabei handelte es sich um 25 Abrufbar unter: www.europa.eda.admin.ch > Bilateraler Weg > Paket Schweiz–EU. ein gemeinsames Dokument der Delegationsleitenden beider Seiten auf diplomatischtechnischer Ebene, das als solches nicht rechtsverbindlich ist. Das Dokument skizzierte Landezonen in allen Bereichen des Paketansatzes. Die Schweiz und die EU verständigten sich zudem auf gewisse Übergangsmassnahmen, zum Beispiel den Zugang der Schweiz zu einer Ausschreibung eines Forschungsprogramms ab Verhandlungsbeginn. Die exploratorischen Gespräche wurden Ende Oktober 2023 abgeschlossen. Insgesamt fanden während der exploratorischen Phase mit der EU – neben regelmässigen politischen Kontakten – elf Sondierungsrunden auf diplomatischer Ebene und

46 Gespräche auf technischer Ebene sowie im Rahmen der innenpolitischen Projektorganisation 33 Sitzungen der Steuerungsgruppe und zwölf des Sounding Boards statt. Der Bundesrat orientierte zudem die Aussenpolitischen Kommissionen der eidgenössischen Räte laufend über die innen- und aussenpolitischen Entwicklungen. Auch auf technischer Ebene waren die innenpolitischen Ansprechpartner an thematischen Arbeitsgruppen beteiligt. Nach Abschluss der exploratorischen Gespräche wurden deren Ergebnisse vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 8. November 2023 vertieft geprüft. Er kam zum Schluss, dass eine ausreichende Basis für die Aufnahme von Verhandlungen vorlag. Insbesondere konnten in den exploratorischen Gesprächen Lösungen für die «Stolpersteine» des institutionellen Abkommens gefunden werden.

Entsprechend verabschiedete der Bundesrat am 15. Dezember 2023 einen Entwurf für ein Verhandlungsmandat.26 Die Aussenpolitischen Kommissionen, weitere interessierte parlamentarische Kommissionen sowie die Kantone wurden zum Mandatsentwurf konsultiert. Die Wirtschafts- und Sozialpartner wurden zur Stellungnahme eingeladen. Der Bundesrat stellte daraufhin fest, dass eine grosse Mehrheit der befragten Akteure die Aufnahme von Verhandlungen mit der EU auf der Grundlage des Paketansatzes unterstützte.27 Anhand der Ergebnisse der Konsultationen präzisierte er den Entwurf des Verhandlungsmandates und verabschiedete es am 8. März 2024 definitiv.28 Kurz darauf, am 12. März 2024, verabschiedete die EU ihrerseits ihr Verhandlungsmandat.29

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