Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 4.2.2.1.1 Fakultatives Staatsvertragsreferendum

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1033

Einem fakultativen Referendum unterstehen nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV völkerrechtliche Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen ent halten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Fast alle Abkommen zur Stabilisierung der Beziehungen Schweiz–EU unterstehen demgemäss dem fakultativen Referendum (s. jeweils die Ziff. zu den rechtlichen Aspekten eines Paketelements).969 Der Genehmigungsbeschluss über Abkommen zur Stabilisierung der Beziehungen Schweiz–EU erfüllt demnach die Voraussetzungen des fakultativen Staatsvertragsreferendums.

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