Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 3.3.4 Auswirkungen auf die regulatorische Belastung für die Unternehmen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1027

Die Auswirkungen des Pakets Schweiz–EU auf die Belastung für die Unternehmen in der Schweiz werden in den einzelnen Teilbereichen dieses Berichts dargestellt. Dabei wird aufgezeigt, in welchem Umfang sich aus den einzelnen Abkommen sowie aus deren Umsetzung im nationalen Recht Anpassungen administrativer und regulatorischer Anforderungen ergeben. Darüber hinaus trägt das Paket Schweiz–EU dazu bei, den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit sowie eine möglichst rei bungslose Beteiligung am Binnenmarkt im jeweiligen Geltungsbereich der Abkommen zu gewährleisten. Über diese sektoralen Betrachtungen hinaus verfolgt der Bundesrat einen übergeordneten Ansatz, wonach die administrative und regulatorische Belastung für Unternehmen in der Schweiz insgesamt möglichst tief gehalten und wo möglich weiter reduziert werden soll. Mit dem Unternehmensentlastungsgesetz verfügt die Schweiz über ein wichtiges Instrument, um unnötige Belastungen zu vermeiden. Bei neuen und bestehenden Regulierungen wird eine systematische Prüfung von Entlastungsmöglichkeiten sowie eine transparente Darstellung der Regulierungskosten sichergestellt. Dieses Gesetz verlangt auch explizit die Prüfung, ob höhere regulatorische Anforderungen als bei vergleichbaren Regulierungen im Ausland (sogenanntes «Swiss Finish») vermieden werden können. Effiziente und attraktive regulatorische Rahmenbedingungen bleiben für den Bundesrat somit eine Daueraufgabe.

Diese Anforderungen sind auch im Kontext der dynamischen Rechtsübernahme und der innerstaatlichen Umsetzung von EU-Rechtsakten von Relevanz. Generell ist festzuhalten, dass sich die dynamische Rechtübernahme nur auf die bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, MRA, Land- und Luftverkehr sowie neue Binnenmarktabkommen beschränkt. Da exportierende Unternehmen ihre Produkte regulatorisch dem Absatzmarkt anpassen müssen, verfolgt die Schweiz schon heute das Ziel, regulatorische Abweichungen zur EU als ihrem grössten Absatzmarkt wo möglich und sinnvoll zu vermeiden. Neu verfügt die Schweiz dabei über die Möglichkeit, bei der Ausarbeitung von EU-Rechtsakten im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen mitzuwirken und wird sich in diesem Rahmen für eine volkswirtschaftlich effiziente und die Unternehmen wenig belastende Regulierung einsetzen. Insgesamt ist festzuhalten, dass der Bundesrat die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU in einen breiteren wirtschaftspolitischen Kontext einbettet. Am 26. November 2025 hat der Bundesrat ein Paket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft beschlossen, das konkrete Massnahmen zur regulatorischen Entlastung der Unternehmen vorsieht. Die laufenden Anstrengungen zur Reduktion der administrativen und regulatorischen Belastung tragen dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz auch vor dem Hintergrund internationaler Entwicklungen nachhaltig zu sichern.

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