Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 3.3.1 Ökonomische Bedeutung der langfristigen Sicherung der sektoriellen Binnenmarktteilnahme

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1018

Der Stabilisierungsteil des Pakets Schweiz–EU sichert die sektorielle Teilnahme am Binnenmarkt der EU. Diese erfolgt im Wesentlichen über die Binnenmarktabkommen der Bilateralen I. Diese Abkommen erleichtern den gegenseitigen Marktzugang für Waren und Dienstleistungen dank einer gegenseitigen Öffnung zuvor weitgehend geschlossener Märkte (insb. Freizügigkeitsabkommen (FZA), Luft- und Landverkehr) und dank des Abbaus technischer und tarifärer Handelshemmnisse (bei Industrieprodukten mit dem MRA, bei landwirtschaftlichen Gütern und Lebensmitteln tierischer Herkunft mit dem Landwirtschaftsabkommen).

Eine verbesserte Teilnahme am EU-Binnenmarkt stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Unternehmen und hat positive Auswirkungen auf die Beschäftigung und das Einkommen der Schweizer Bevölkerung. Der Abbau technischer und tarifärer Handelshemmnisse führt zu tieferen Preisen und einer grösseren Produktvielfalt für die Konsumentinnen und Konsumenten. Die Bilateralen I ermöglichen dank vertraglich abgesicherter Zusammenarbeit der Marktüberwachungsbehörden den Abbau von Handelshemmnissen, welche mit unilateralen Massnahmen unter Beibehaltung des hohen Produktesicherheitsniveau der Schweiz nicht möglich wäre. Sie schaffen in verschiedenen Bereichen binnenmarktähnliche Verhältnisse, welche über die Möglichkeiten eines Freihandelsabkommens hinausgehen. Die damit gewährleistete Binnenmarktbeteiligung und die Zusammenarbeit der Vollzugsbehörden tragen zur Versorgungssicherheit und Resilienz der Schweizer Wirtschaft bei. Mit dem FZA hat die hiesige Wirtschaft die Sicherheit, bei Bedarf, ohne administrativ aufwändige Verfahren Arbeitskräfte aus der EU rekrutieren zu können. Schliesslich stärkt die Teilnahme an den EU-Programmen für Bildung, Forschung und Innovation die Attraktivität des Schweizer Bildungs- und Forschungsplatzes sowie insgesamt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz.

Bisherige Studien zum Wert der Bilateralen I Die wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I für die Schweiz ist Gegenstand verschiedener Studien, die insgesamt eine klar positive Bilanz ziehen.949 Sie zeigen, dass die Bilateralen I zur positiven wirtschaftlichen Entwicklung der Schweiz nach der Jahrtausendwende beigetragen haben.950 Im Fokus einer Vielzahl der Studien stehen die Auswirkungen des FZA. Sie zeigen, dass die Zuwanderung im Rahmen der Personenfreizügigkeit der letzten zwei Jahrzehnte von der Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage der Unternehmen in der Schweiz bestimmt war.951 Die Zuwanderung erfolgte einerseits in Berufen mit sehr hohen Qualifikationsanforderungen, was die Spezialisierung auf eine wissensintensive Wertschöpfungserbringung begünstigte. Daneben konnten Schweizer Unternehmen bei Bedarf auch für Tätigkeiten etwa in Gastgewerbe, Bau und Industrie Arbeitskräfte aus dem EU-Raum rekrutieren, da sich diese Stellen im Inland unter anderem aufgrund der Höherqualifizierung der inländischen Bevölkerung nicht mehr vollständig besetzen liessen. Die zugewanderten Arbeitskräfte aus dem EU/EFTA-Raum bildeten eine Ergänzung zu den einheimischen Arbeitskräften, weshalb unerwünschte Effekte der Zuwanderung auf Arbeitslosigkeit und Beschäftigung der Einheimischen gering blieben. Die mit dem FZA einhergehenden Rekrutierungsmöglichkeiten im EU-Raum spielten – ergänzend zum nur noch schwach wachsenden und bereits gut genutzten inländischen Arbeitskräftepotenzial – eine wichtige Rolle zur Deckung der starken Arbeitskräftenachfrage und ermöglichten ein Beschäftigungswachstum, welches angesichts der demografischen Alterung in der Schweiz das Potenzial an inländischen Arbeitskräften deutlich überstieg. Das ist ein entscheidender Standortfaktor – entsprechend hoch bewerten die Unternehmen die Relevanz des FZA.952 Die mit der Personenfreizügigkeit einhergehende Zuwanderung hat auch Auswirkungen auf weitere Bereiche. Sie verstärkt die Nachfrage nach Wohnraum und Infrastrukturleistungen und sorgt für zusätzliche Steuereinnahmen. Die Auswirkungen der Zuwanderung auf sämtliche relevante Politikbereiche wird der 949 Eine Übersicht zu allen Studien zu den Bilateralen I ist abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I.

950 Siehe bspw. KOF Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (2015): Der bilaterale Weg

- eine ökonomische Bestandsaufnahme. KOF Studien Nr. 58. Abrufbar unter: www.research-collection.ethz.ch/bitstream/handle/20.500.11850/112229/eth-49559-01.pdf.

951 Berichte zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherungen sind abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Arbeit > Personenfreizügigkeit und Arbeitsbeziehungen > Das Observatorium zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU. Im 19. Bericht des Observatoriums wurde ein Rückblick auf 20 Jahre Personenfreizügigkeit gemacht.

952 BAK Economics (2013): Bedeutung der Personenfreizügigkeit aus Branchensicht - Ergebnisse einer Unternehmensbefragung. BAK Economics im Auftrag der Wirtschaftsund Brachenverbände Swissmem, HotellerieSuisse, TVS Textilverband Schweiz, ASA/SVV Schweizerischer Versicherungsverband, scienceindustries, AGV Banken, economiesuisse, Schweizer Obstverband und Privatkliniken Schweiz. Abrufbar unter: www.bak-economics.com > Studien & Analysen > Bedeutung der Personenfreizügigkeit aus Branchensicht (Stand: 10.02.2025), sowie Industrie- und Handelskammer St. Gallen – Appenzell (2024): Migration und ihre Bedeutung für Ostschweizer Unternehmen. Ergebnisse zur Unternehmensumfrage. Abrufbar unter: www.ihk.ch > Wirtschaftspolitik > Publikationen > Nr. 41: Arbeitsmigration. Bundesrat eingehend im Rahmen des überwiesenen Postulats Gössi vom 28. September 2023 analysieren. Neue Studien Eine umfassende gesamtwirtschaftliche Abschätzung des volkswirtschaftlichen Werts der Bilateralen I nahmen die Studien von Ecoplan und BAK Economics vor, welche

2015 die Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I schätzten.954 Im Jahr 2020 wurde die Studie von BAK Economics im Auftrag der Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell und der Industrie- und Handelskammer Thurgau aktualisiert.955 Eine abermalige Aktualisierung der BAK-Studie erfolgte 2025 im Auftrag von economiesuisse.956 Im Auftrag des SECO hat Ecoplan 2025 ihre Studie von 2015 aktualisiert. Damit wurden gegenüber der ersten Ecoplan-Studie (2015) auch der Brexit, die veränderten Handelsströme, neue Verkehrsdaten und neue Bevölkerungsszenarien berücksichtigt sowie die Modellsimulation auf den Zeitraum 2028 bis 2045 angepasst. Simuliert wird der Wegfall der bisherigen Abkommen der Bilateralen I vor Aktualisierung durch das Paket Schweiz–EU. Die aktualisierten Modellberechnungen von Ecoplan (2025a)957 zu den bisherigen Bilateralen I bestätigen den hohen Wert der Bilateralen I und der Assoziierung an die EU-Programme für Forschung und Innovation für die Schweizer Volkswirtschaft. Gemäss den Modellberechnungen würde im Falle eines Wegfalls der Bilateralen I und einer Rückstufung der Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen für Forschung und Innovation auf den Status eines nicht-assoziierten Drittstaats das BIP im Jahr 2045 um -4,90 % geringer ausfallen als mit funktionierenden Abkommen und einer Assoziierung. Das FZA ist dabei das wichtigste Abkommen. In einer isolierten Betrachtung entspricht der Wegfall des FZA rund drei Viertel der Summe der Einzeleffekte. Der Wegfall der übrigen Abkommen der Bilateralen I entspricht rund einem Viertel.

Diese Studien reihen sich in die bestehende Literatur zu den Bilateralen I ein und unterstreichen, dass ein Wegfall der Bilateralen I bedeutende Veränderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und negative Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft zur Folge hätte. Der Effekt auf das BIP pro Kopf eines Wegfalls der Bilateralen I schätzt die Modellsimulation auf -1,65 %. Das verlangsamte BIP-Wachstum würde einen Einkommensverlust von rund 2500 Franken pro Kopf implizieren. Ku953 954 955 956 957

2023 P 23.4171 Aktualisierter Bericht zur Personenfreizügigkeit und Zuwanderung in die Schweiz (N 22.12.2023, Gössi Petra).

Zwei Studien hatte das SECO im Auftrag des Bundesrates 2015 durch BAK Economics und Ecoplan erstellen lassen. Die Studien sowie ein Synthesebericht sind abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Europäische Union (EU) > Wirtschaftliche Bedeutung der Bilateralen I > Volkswirtschaftliche Auswirkungen eines Wegfalls der Bilateralen I. BAK Economics (2020): Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Kündigung der Bilateralen I auf die Ostschweiz. Abrufbar unter: www.bak-economics.com > Studien & Analysen > Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Kündigung der Bilateralen I auf die Ostschweiz.

BAK Economics (2025): Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Kündigung der Bilateralen Verträge auf die Schweiz. Abrufbar unter: www.bak-economics.com > Studien & Analysen > Volkswirtschaftliche Auswirkungen einer Kündigung der Bilateralen Verträge auf die Schweiz. Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Wirtschaftslage & Wirtschaftspolitik > Wirtschaftspolitik > Grundlagen für die Wirtschaftspolitik. muliert über den Zeitraum 2028 bis 2045 würden die BIP-Einbussen 520 Milliarden Franken erreichen.

Ohne Stabilisierung der Beziehungen Schweiz–EU, das heisst ohne die entsprechenden Elemente des neuen Pakets Schweiz–EU, ist zu erwarten, dass ganze Abkommen oder Teile davon blockiert wären. In diesen Bereichen könnte die Schweiz aufgrund einer mangelnden Aktualisierung nicht mehr am Binnenmarkt teilnehmen. In welchem Umfang dies der Fall wäre, lässt sich heute nicht präzise voraussagen. Die in der Studie von Ecoplan (2025a) geschätzten Auswirkungen beziehen sich auf das langfristige Szenario eines vollumfänglichen Wegfalls der Abkommen der Bilateralen I. Ein solches Szenario entspricht tendenziell einem Negativszenario in Bezug auf die Auswirkungen eines Nicht-Abschlusses des Pakets Schweiz–EU. Es sind aber auch andere Szenarien denkbar – etwa, dass die Zusammenarbeit in gewissen Bereichen weitergeführt würde oder – im Gegenteil – eine Blockade auch Abkommen ausserhalb der Bilateralen I betreffen würde, wie beispielsweise die Schengen/DublinAssoziierung. Im ersten Fall dürften die negativen Auswirkungen eines Nicht-Abschlusses gegenüber dem von der Studie gewählten Szenario deutlich geringer ausfallen, insbesondere wenn das FZA weitergeführt würde. Im letzteren Fall wären die negativen Auswirkungen deutlich grösser. Der Bericht in Erfüllung des Postulats 15.3896 «Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft»958 kommt zum Schluss, dass der Wegfall der Schengen/Dublin-Assoziierung bis 2030 zu einem jährlichen Einkommensverlust von 4,7 bis 10,7 Milliarden Franken für die Schweizer Volkswirtschaft führen würde. Das BIP würde um 1,6 bis 3,7 % geschmälert. Auch für die öffentlichen Ausgaben im Asylbereich hätte dies Auswirkungen, da die Schweiz deutlich mehr Personen an andere Dublin-Staaten überstellt, als sie selbst von diesen übernimmt. Alleine die entsprechenden Einsparungen im Asylbereich haben sich zwischen 2012 und 2016 auf rund 220 Millionen Franken pro Jahr belaufen. Weiter kommt der Bericht zum Schluss, dass jährlich rund 400 bis 500 Millionen Franken nötig wären, damit die Schweiz ohne Schengen-Zusammenarbeit ein adäquates Niveau an innerer Sicherheit erreichen könnte. Eine spezifische Abschätzung der faktischen Auswirkungen einer Blockade von Abkommen der Bilateralen I ist nur in jenen Bereichen möglich, in denen es bereits zu einer Blockade gekommen ist. Dies betrifft insbesondere das MRA im Bereich der Medizinprodukte, dessen Aktualisierung seit 2021 blockiert ist, und den Bereich der Forschungszusammenarbeit, wo die Schweiz zwischen 2021 und 2024 auf den Status eines nicht-assoziierten Drittstaats zurückgestuft wurde. Infras959 respektive BSS 958 Siehe Bericht des Bundesrates «Die volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz» in Erfüllung des Postulats 15.3896 «Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft». Abrufbar unter: www.parlament.ch > Suche > 15.3896.

959 Infras (2025): Vertiefungsstudie MRA - Fallbeispiel Medizinprodukte. Studie im Auftrag des SECO. Zürich. Abrufbar unter: www.seco.admin.ch > Aussenwirtschaft & Wirtschaftliche Zusammenarbeit > Wirtschaftsbeziehungen > Technische Handelshemmnisse > Staatsvertragliche Vereinbarungen (Mutual Recognition Agreements - MRA) > MRA Schweiz – EU.

Volkswirtschaftliche Beratung960 haben diesbezüglich Untersuchungen durchgeführt (s. Ziff. 2.4.8.3 und 2.8.9.3), welche die Modellsimulationen von Ecoplan ergänzen. Das MRA im Medizinproduktebereich deckt Exporte von rund 6,1 Milliarden Franken und Importe von rund 3,4 Milliarden Franken ab und ist volkswirtschaftlich von Bedeutung. Insgesamt umfasst das MRA 20 Produktsektoren mit einem Exportvolumen in die EU von über 96 Milliarden Franken (ca. 72 % der Industriegüterexporte in die EU) sowie einem Importvolumen aus der EU von über 94 Milliarden Franken (ca.

64 % der Industriegüterimporte aus der EU). Die Studie von Infras (2025) zeigt, dass die Nicht-Aktualisierung des MRA im Bereich der Medizinprodukte zu Mehrkosten für Schweizer Hersteller führte, auch wenn diese ihre Produkte bereits zuvor meist in der EU hatten zertifizieren lassen. Die Mehrkosten variieren jedoch stark. Für grosse Unternehmen, welche bereits Tochterunternehmen in der EU hatten und diese beispielsweise als Bevollmächtigte bezeichnen konnten, waren die wiederkehrenden Mehrkosten gemessen am Umsatz sehr gering (0,03–0,06 %). Bei kleineren und mittelgrossen Unternehmen, welche teilweise auf externe Dienstleister für die Ernennung eines Bevollmächtigten angewiesen sind, waren die Mehrkosten deutlich höher (0,9– 1,3 % bei kleinen Unternehmen; 0,3–0,8 % bei mittleren Unternehmen). Zusätzlich zu den wiederkehrenden Kosten fielen auch relevante einmalige Kosten für die Umstellung auf die Situation ohne MRA an. Diese betrugen im Durchschnitt 0,3 bis 0,7 % des Umsatzes der Unternehmen und waren ebenfalls bei KMU deutlich höher. Diese Kosten stellen einen wichtigen Faktor bei Standortentscheiden dar. Ein Drittel der befragten Herstellerinnen und Hersteller berichtete im Zusammenhang mit der NichtAktualisierung, Produktionsverlagerungen geprüft zu haben. Einige Unternehmen haben Verlagerungen vollzogen. Ähnlich hohe Mehrkosten entstanden auch auf der Importseite (wiederkehrende Kosten von 0,3–0,4 % des Importwerts), was tendenziell das Produktangebot in der Schweiz verteuert und die Produktvielfalt gesenkt hat. Darüber hinaus war die Verwaltungseffizienz beeinträchtigt, da Swissmedic eigenständig eine Datenbank für Medizinprodukte961 aufbauen und die Marktüberwachung ohne EU-Zusammenarbeit ausbauen musste. Dies ging mit deutlich höherem Personalaufwand bei Swissmedic einher.

Die Studie von BSS Volkswirtschaftliche Beratung untersuchte die Auswirkungen des Wegfalls der Einzelprojektförderung aufgrund der Teilnahme der Schweiz als nichtassoziierter Drittstaat an den EU-Rahmenprogrammen für Forschung und Innovation, wie dem mit 95,5 Milliarden Euro dotierten Programm Horizon Europe. Sie bestätigt Ergebnisse früherer Umfragen bei Schweizer Programmteilnehmenden962, wonach 960 BSS Volkswirtschaftliche Beratung (2025): Einzelförderung der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation: Auswirkungen der Schweizer Teilnahme. Studie im Auftrag des SBFI. Basel. Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > International > Internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit > EU-Programme für Forschung und Innovation > Zahlen, Fakten und Auswirkungen > Einzelförderung der EURahmenprogramme für Forschung und Innovation: Auswirkungen der Schweizer Beteiligung.

961 Abrufbar unter: www.swissmedic.ch > Medizinprodukte > Swissdamed.

962 Abrufbar unter: www.sbfi.admin.ch > International > Internationale Forschungs- und Innovationszusammenarbeit > EU-Programme für Forschung und Innovation > Zahlen, Fakten und Auswirkungen > Einzelförderung der EU-Rahmenprogramme für Forschung und Innovation: Auswirkungen der Schweizer Beteiligung.

die nationalen Ausschreibungen die EU-Programme in ihrer Wirkung nicht ersetzen konnten. Die Teilnahme an den EU-Einzelförderprojekten ist aufgrund des hohen Wettbewerbs mit einem hohen Renommee für die Schweizer Forschenden, wie auch für Forschungseinrichtungen, KMU und Start-ups verbunden. Ohne Teilnahme ist es für den Schweizer Forschungsplatz schwieriger, Spitzenforschende zu rekrutieren und zu halten. Neben dem Ausschluss aus der Einzelprojektförderung konnten Forschende in der Schweiz auch an Verbundprojekten nur mit Einschränkungen und mittels der im Rahmen der Übergangsmassnahmen genehmigten Direktfinanzierung durch den Bund teilnehmen (s. Ziff. 2.8.2.3.1). Forschenden von Schweizer Institutionen war es nicht mehr erlaubt, Verbundprojekte zu koordinieren. Insgesamt würde der Forschungsplatz Schweiz an Attraktivität verlieren, wenn die Schweiz nicht vollassoziiert an den Programmen der EU teilnehmen kann. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) wird im Jahr 2026 eine ausführliche Wirksamkeitsstudie über die Beteiligung der Schweiz an den EU-Programmen für Forschung und Innovation veröffentlichen. Sowohl die Studie von Ecoplan (2025a) als auch die Studien von Infras und BSS Volkwirtschaftliche Beratung untersuchten nicht den potenziellen Nutzen einer Weiterentwicklung der Teilnahme am EU-Binnenmarkt, die mit dem Paket Schweiz–EU möglich wird (s. Ziff. 3.3.2). Eine solche Weiterentwicklung über die Elemente des Pakets Schweiz–EU hinaus wird über die Zeit notwendig, da sich sowohl das Produktmarktrecht in der EU als auch in der Schweiz ständig weiterentwickelt, um technologischen Entwicklungen aber auch geänderten Regulierungsansprüchen Rechnung zu tragen.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.