Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 3.3.3 Auswirkungen der drei neuen Abkommen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1026

Mit den drei neuen Abkommen weitet die Schweiz die Binnenmarktteilnahme auf einen neuen Bereich aus, erweitert die Teilnahme in einem Weiteren und strebt im Gesundheitsbereich eine engere Zusammenarbeit mit der EU an. Mit dem Stromabkommen zwischen der Schweiz und der EU werden der Zugang der Schweiz zum europäischen Strommarkt abgesichert, Risiken wie ungeplante Stromflüsse reduziert und die Versorgungssicherheit gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die Standortattraktivität und Planungssicherheit für die Unternehmen aus. Zudem wird der Strommarkt für alle Kunden geöffnet, was die Wettbewerbsdynamik stärkt, den Stromlieferanten Effizienzanreize gibt und zu tieferen Endverbraucherpreisen beitragen kann. Gewisse Mehrkosten entstehen für einige Stromunternehmen aufgrund der stärkeren Entflechtung. Diese Entflechtung ist jedoch notwendig, um den Wettbewerb im Strommarkt zugunsten der Volkswirtschaft insgesamt zu stärken. Dank des Stromabkommens können die Grenztransportkapazitäten für Strom völkerrechtlich abgesichert werden. Ecoplan (2025b)964 schätzt, dass dadurch im Zeitraum

2030 bis 2050 im Vergleich zu einem Szenario mit stark eingeschränkten Grenzkapazitäten (Szenario KEINE KOOPERATION) zusätzliche Handelsgewinne von jährlich rund 0,5 bis 1,2 Milliarden Franken zu erwarten sind und bis 2050 Stromsystemkosten in der Grössenordnung von jährlich bis zu 1 Milliarde Franken eingespart werden können. Die Strompreise fielen dadurch im Jahr 2050 rund 14 % tiefer aus, das BIP knapp 0,5 % höher. Diese geschätzten Auswirkungen sind jedoch mit hoher Unsicherheit verbunden, da das Referenzszenario bei einem Nichtzustandekommen des Stromabkommens unklar ist. Darüber hinaus erhalten die Konsumenten und Konsumentinnen neu die Möglichkeit, sich zwischen dem Angebot der Grundversorgung und dem freien Markt zu entschei964 Abrufbar unter: www.bfe.admin.ch > Versorgung > Stromversorgung > Stromabkommen Schweiz – EU.

den. Dies stärkt den Wettbewerb im Schweizer Strommarkt und wirkt sich positiv auf die Angebotsvielfalt aus. Es begünstigt zudem tiefere Preise und fördert die Innovation. Mit einem Protokoll zum Landwirtschaftsabkommen im Bereich der Lebensmittelsicherheit werden nichttarifäre Handelshemmnisse für den Handel mit Lebensmitteln, Pflanzenschutzmitteln, Pflanzen, Saatgut, Futtermitteln sowie Tieren und tierischen Produkten weiter reduziert und der Verbraucherschutz zugleich gestärkt. Dies wird möglich dank der Schaffung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums mit harmonisierten Rechtsvorschriften, welcher auch den Zugang zur Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und zu europäischen Warn- und Kooperationssystemen vorsieht und die Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU einbindet. Dies vereinfacht beispielsweise den gegenseitigen Marktzugang im Lebensmittelbereich oder ermöglicht der Futtermittelindustrie einen schnelleren und direkteren Zugang zu Produkten, die in der EU bereits zugelassen sind. Vereinzelt kommt es dadurch zu zusätzlichen Anforderungen. Dies betrifft beispielsweise verstärkte Kontrollen im Bereich Pflanzengesundheit oder eine Pflicht zur Durchführung von Tierarztbesuchen in Abhängigkeit des Risikos einer Tierseuche. Diese Massnahmen mindern umgekehrt die Risiken von Tierseuchen oder der Verbreitung von Pflanzenschädlingen und -krankheiten sowie die damit zusammenhängenden volkswirtschaftlichen Kosten. Mit dem Gesundheitsabkommen strebt die Schweiz eine engere Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich an. Dadurch erhält sie Zugang zu epidemiologischen Informationen, Fachwissen und Netzwerken, was eine frühzeitige Erkennung und wirksame Reaktion bei grenzüberschreitenden Gesundheitsbedrohungen ermöglicht. Dies bedingt unter anderem eine Ausweitung des nationalen Überwachungssystems für übertragbare Krankheiten auf weitere Krankheitserreger, wie dies in der EU vorgesehen ist. Dies dürfte insbesondere in der Einführungsphase zu einem gewissen Mehraufwand für bestimmte Gesundheitsdienstleister wie Labore oder Kliniken führen. Durch Synergien mit den laufenden Digitalisierungsarbeiten dürfte der Mehraufwand jedoch begrenzt ausfallen (s. Ziff. 2.13.8.3). Diesem Mehraufwand sind die Kosten von Gesundheitskrisen gegenüberzustellen. Wie die Covid-19-Pandemie gezeigt hat, können diese mit hohen volkswirtschaftlichen Kosten einhergehen. Mit einer engeren grenzüberschreitenden Koordination und Zusammenarbeit in Europa können die Krisenbewältigung sowie Prävention gestärkt, die Bevölkerung besser geschützt und damit die volkswirtschaftlichen Kosten im Falle von Gesundheitskrisen gesenkt werden.

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