Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 1.6.2 Wirtschaftliche Würdigung

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 64

Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden natürlichen Ressourcen und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, ist der Zugang zu ausländischen Märkten unabdingbar. Im Vergleich zu ähnlich grossen Volkswirtschaften weist die Schweiz eine relativ hohe Diversifikation ihrer Handelspartner auf. Die EU ist jedoch mit einem Anteil von rund 60 % am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz. Die Zusammenarbeit mit den Nachbarn widerspiegelt sich in eng verflochtenen Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen. Das Warenhandelsvolumen der Schweiz mit der EU (rund 300 Mrd. CHF im Jahr 2024) ist fünfmal grösser als jenes mit den USA (67 Mrd. CHF) und neunmal grösser als mit der Volksrepublik China (33 Mrd. CHF).47 Allein der Warenhandel mit den Grenzregionen der Schweiz übertrifft denjenigen mit den USA.48 Ähnlich bedeutsame Verflechtungen bestehen in den Arbeitsund Kapitalmärkten (s. Ziff. 3.3). Angesichts dieser wirtschaftlichen Zusammenhänge soll das Paket Schweiz–EU die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit einem der grössten Binnenmärkte der Welt stabilisieren und weiterentwickeln. Es sichert die sektorielle Teilnahme am EUBinnenmarkt in den bisherigen Bereichen der Bilateralen I und dehnt diese Teilnahme auf den Strom- und den gesamten Lebensmittelbereich aus. Mit den institutionellen Elementen erhöht die Schweiz die Rechtssicherheit und sichert die Teilnahme am EUBinnenmarkt in den genannten Bereichen auch für die Zukunft. Mit den in den Ver47 48 Abrufbar unter www.europaadmin.ch > Publikationen > Schweiz–EU in Zahlen (basierend auf Total 1, ohne Gold, 2024). Daten gemäss Rückmeldungen der Schweizer Botschaften, auf Basis der nachfolgenden Quellen: Französischer Zoll (www.lekiosque.finance.gouv.fr), Italienisches Statistikamt (www.coeweb.istat.it), Österreichische Bundesländer (www.wko.at), Deutsche Bundesländer (www.statistik-bw.de und www.export-app.de). Für Umrechnung von EUR in CHF wurde der durchschnittliche Wechselkurs von 2024 von 0,95 verwendet (Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV). handlungen erreichten Ausnahmen sowie den inländischen Begleitmassnahmen bleibt die Zuwanderung auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet und der Lohnschutz sowie der Service public in der Schweiz sind abgesichert. Mit dem Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) erhalten Schweizer Unternehmen somit eine hohe Rechtssicherheit im Geltungsbereich der Binnenmarktabkommen. Unternehmen haben die Sicherheit, weiterhin Arbeitskräfte unkompliziert und entsprechend ihren Bedürfnissen aus der EU rekrutieren zu können. In Zeiten geopolitischer Spannungen und einer fragmentierten Weltordnung ist dies ein entscheidender Standortfaktor für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz. Vom Bundesrat in Auftrag gegebene externe Studien zeigen, dass das Paket Schweiz–EU sich insgesamt positiv auf die Schweizer Volkswirtschaft auswirken würde. Zu diesem Schluss kommt auch eine grosse Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden. Vor diesem Hintergrund ist das Paket Schweiz–EU auch unter dem Aspekt der Regulierungskosten zu würdigen. Das Paket Schweiz–EU trägt massgeblich dazu bei, den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit sowie eine möglichst reibungslose Beteiligung am Binnenmarkt im jeweiligen Geltungsbereich der Abkommen zu gewährleisten. Dank der Binnenmarktabkommen können Schweizer Unternehmen Waren einfacher in die EU exportieren und ohne grossen Verwaltungsaufwand die benötigten Fachkräfte aus Europa einstellen. Aus einzelnen Abkommen und deren Umsetzung im nationalen Recht ergeben sich teilweise zusätzliche administrative und regulatorische Anforderungen; gleichzeitig gibt es auch Entlastungen im Zusammenhang mit dem erleichterten Zugang zum EU-Markt. Diese werden in den jeweiligen Teilbereichen dieser Botschaft näher dargestellt. Grundsätzlich verfolgt der Bundesrat das Ziel, die administrative und regulatorische Belastung für Unternehmen in der Schweiz insgesamt möglichst tief zu halten und laufend zu reduzieren (s. Ziff. 3.3.4).

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