Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 5.4 Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) sichert Beteiligung am EU-Binnenmarkt

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1051

Für die Leistungsfähigkeit einer offenen Volkswirtschaft wie der Schweiz, die über keine bedeutenden natürlichen Ressourcen und einen nur begrenzten Binnenmarkt verfügt, spielt der Zugang zu ausländischen Märkten eine unabdingbare Rolle. Die EU ist mit einem Anteil von rund 60 % am Warenhandel die mit Abstand wichtigste Handelspartnerin der Schweiz993 (s. Ziff. 3.3).

Angesichts dieser wirtschaftlichen Zusammenhänge soll das Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) die Wirtschaftsbeziehungen der Schweiz mit einem der grössten Binnenmärkte der Welt stabilisieren und weiterentwickeln. Es sichert die sektorielle Teilnahme am EU-Binnenmarkt in den bisherigen Bereichen der Bilateralen I und dehnt diese Teilnahme auf den Strom- und den gesamten Lebensmittelbereich aus. Das Paket Schweiz–EU hat keine Änderung der Bundesverfassung zur Folge: Die Kompetenzen der Kantone, der Bundesversammlung und der Schweizer Gerichte bleiben ebenso gewahrt wie die direktdemokratischen Instrumente. Mit den institutionellen Elementen erhöht die Schweiz die Rechtssicherheit und sichert die Teilnahme am EUBinnenmarkt in den genannten Bereichen auch für die Zukunft. In Zeiten geopolitischer Spannungen und einer fragmentierten Weltordnung ist dies eine strategische Notwendigkeit für eine offene Volkswirtschaft wie die Schweiz.

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