Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 5.2 Erfolgsfaktoren: Paketansatz, breite innenpolitische Abstützung und Transparenz

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1043

Der Bundesrat wählte im Februar 2022 unter dieser Prämisse einen breiten Ansatz, der bei der Gestaltung der bilateralen Beziehungen zur EU die Kerninteressen der Schweiz und ihrer Wirtschaft am besten berücksichtigt: den Paketansatz. Auf diesen Vorschlag liess sich die EU in den darauffolgenden exploratorischen Gesprächen (ab März 2022) und Verhandlungen (ab März 2024) ein. Dieser breite Paketansatz hat sich als ausschlaggebender Faktor für den erfolgreichen Abschluss der Verhandlungen erwiesen. Das Paket Schweiz–EU umfasst den Stabilisierungsteil mit (i) der sektoriellen Verankerung von institutionellen Elementen in den bestehenden Binnenmarktabkommen Personenfreizügigkeit, technische Handelshemmnisse (MRA), Land- und Luftverkehr unter Berücksichtigung von Ausnahmen, Absicherungen und Prinzipien, (ii) der Aufnahme von Bestimmungen über staatliche Beihilfen in die bestehenden Land- und Luftverkehrsabkommen, (iii) weiteren Anpassungen der bestehenden Abkommen Personenfreizügigkeit, MRA, Land- und Luftverkehr sowie Landwirtschaft, (iv) Kooperationsabkommen in den Bereichen Forschung/Bildung und Weltraum sowie (v) der Verstetigung des Schweizer Beitrags. Der Weiterentwicklungsteil widerspiegelt die Schweizer Interessen an einem gezielten Ausbau der bilateralen Beziehungen mit der EU. Er umfasst: (i) neue Binnenmarktabkommen in den Bereichen Strom (inkl. institutionelle Elemente und staatliche Beihilfen) und Lebensmittelsicherheit (inkl. institutionelle Elemente) sowie (ii) ein neues Kooperationsabkommen im Bereich Gesundheit (mit analoger Anwendung der institutionellen Elemente). Die Schweiz und die EU streben zudem nach einem regelmässigen politischen Austausch in unterschiedlichen Bereichen. Folglich wurden (i) ein hochrangiger Dialog und (ii) eine institutionalisierte parlamentarische Zusammenarbeit beschlossen. In einer Gemeinsamen Erklärung zum Umfang der Partnerschaft und der Zusammenarbeit wurden Übergangsregeln für den Zeitraum von Ende 2024 bis zum Inkrafttreten des Pakets Schweiz–EU festgelegt.

Nach zahlreichen politischen Kontakten, elf exploratorischen und 46 technischen Gesprächen konnten die Sondierungen im Oktober 2023 mit der Vorlage eines gemeinsamen Dokuments (Common Understanding) abgeschlossen werden.987 Die Intensität 987 www.europa.eda.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Berichte > Bericht zu den exploratorischen Gesprächen zwischen der Schweiz und der EU zur Stabilisierung und Weiterentwicklung ihrer Beziehungen, 15.12.2023. und Tiefe insbesondere der technischen Gespräche zeitigten in allen Paketelementen mögliche Lösungsansätze. Das zuvor breit definierte Interessenfeld konnte hierdurch enger abgesteckt werden. Dies schuf geeignete Voraussetzungen für die Verhandlungen. Die Verhandlungen wurden unter der Leitung des Chefunterhändlers Patric Franzen, stellvertretender Staatssekretär im EDA, zwischen März und Dezember 2024 in

14 verschiedenen Verhandlungsgruppen geführt. Sechs Departemente, mehr als

20 Bundesämter und über 70 Expertinnen und Experten waren Teil einer austarierten Struktur, in welcher das Gleichgewicht zwischen sektorspezifischen und allgemeinen Interessen gemeinsam definiert wurde. Der Paketansatz ermöglichte während des ganzen Prozesses (mehr als 200 Verhandlungsrunden) die Wahrung eines Gesamtblicks, auch wenn die Verhandlungen in einzelnen Bereichen – taktisch oder politisch bedingt

– unterschiedlich rasch voranschritten. Flankiert wurden die exploratorischen Gespräche und Verhandlungen mit der EU von Kontakten auf politischer Ebene. Dies geschah einerseits zwischen dem jeweiligen Bundespräsidenten und der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, und anderseits zwischen dem Vorsteher des EDA, Bundesrat Ignazio Cassis, und dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission, Maroš Šefčovič (s. Ziff. 1.3). Zur Stärkung der politischen und inhaltlichen Steuerung der Gespräche mit der EU und den inländischen Akteuren setzte der Bundesrat am 31. August 2022 eine Projektorganisation unter der Leitung des Vorstehers des EDA ein. Diese Organisation umfasst eine Steuerungsgruppe, in der alle Departemente und die Bundeskanzlei (BK) vertreten sind, sowie ein eng gefasstes Gremium (Kerngruppe), dem das EDA, das EJPD, das WBF und die BK angehören. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Leitung des Staatssekretärs des EDA, Alexandre Fasel, koordiniert zusätzlich die inländischen Umsetzungsarbeiten auf operativer Ebene.

Bereits ab Sommer 2021 erfolgte die systematische Einbindung der innenpolitischen Akteure. Bei der Schaffung der Projektorganisation wurde sodann ein beratender Ausschuss (Sounding Board) institutionalisiert, welcher den direkten Einbezug der Kantone, der Sozialpartner und der Wirtschaft erlaubt. Dieses Gremium wird ebenfalls vom Vorsteher des EDA geleitet. Im Laufe der exploratorischen Gespräche wurden parallele Gespräche mit einer Vielzahl von innenpolitischen Akteuren aufgenommen. Dem Bundesrat war es von Anfang an ein grosses Anliegen, den Prozess auf eine tragfähige Basis zu stellen. Im Europadialog zwischen Bund und Kantonen, geleitet durch die Vorsteher des EDA und des WBF, wurden die einzelnen Etappen und Herausforderungen regelmässig beleuchtet und auf Anfrage in technischen Sitzungen im Rahmen der Europakommission der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) vertieft. Ein konstanter Austausch mit den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte gewährleistete deren Einbezug und diente dem Bundesrat zur stetigen Prüfung der innenpolitischen Machbarkeit. Das WBF, das UVEK und das EJPD etablierten ausserdem diverse Gesprächsgefässe zu den innenpolitisch entscheidenden Elementen: Lohnschutz, Zuwanderung, Studiengebühren, Strom und Landverkehr. Teilweise unter Beteiligung der jeweiligen Departementsvorsteher wurden die Anliegen der Kantone, der parlamentarischen Kommissionen, der Städte und Gemeinden, der Verbände und Unternehmen, der Sozialpartner sowie der Parteien geprüft. Diese flossen in die aussenpolitische Positionierung ein. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass diese konsequent geführten innenpolitischen Gespräche und die innenpolitischen Verhandlungen es ermöglichten, bei der Lösungssuche den grössten gemeinsamen Nenner zu definieren, der im Sinne des Paketansatzes den Interessen der Schweiz bestmöglich dient. Laufende Verhandlungen bedingen eine gewisse Zurückhaltung und Sorgfalt in der Handhabung von Positionen und taktischen Überlegungen. Trotzdem entschied sich der Bundesrat bei der Einbindung der genannten innenpolitischen Akteure für maximale Transparenz unter Wahrung der aussenpolitischen Interessen. Mitunter deshalb gelang es, im Dialog mit den inländischen Partnern Vertrauen aufzubauen. Im Dezember 2023 entschied sich der Bundesrat für eine breite Konsultation des provisorischen Verhandlungsmandats und die Veröffentlichung des Common Understanding. Mehr Adressaten als rechtlich notwendig wurden zu einer Stellungnahme aufgefordert. Das Parlament widmete dem Geschäft in der Folge 20 Sitzungen in acht verschiedenen parlamentarischen Kommissionen (Aussenpolitische Kommissionen [APK] und weitere interessierte Kommissionen: Kommissionen für Wissenschaft, Bildung und Kultur [WBK], Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit [SGK], Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie [UREK], Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen [KVF], Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben [WAK], Staatspolitische Kommissionen [SPK], Finanzkommissionen [FK]). Die APK sowie zwei weitere Sachbereichskommissionen (WAK, KVF) reichten Stellungnahmen ein. Die Kantone verabschiedeten mit 24 Stimmen (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung) ebenfalls eine zustimmende Stellungnahme. Von den angefragten Sozial- und Wirtschaftspartnern sowie weiteren innenpolitischen Partnern wandten sich sieben mit Stellungnahmen an den Bundesrat. 27 weitere Stellungnahmen von nicht direkt angeschriebenen Akteuren gingen ein. Der Bundesrat berücksichtigte die Präzisierungsvorschläge aus der Konsultation bei der Ausarbeitung des endgültigen Verhandlungsmandats. Er passte das Mandat in vier Bereichen an: institutionelle Elemente, Personenfreizügigkeit (Zuwanderung, Lohnschutz), Landverkehr und Strom.988 Die jeweiligen Anpassungen und damit das definitive Verhandlungsmandat machte er öffentlich.

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