Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 5.1 Die Weiterführung des bilateralen Wegs als bewährte Option

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1042

Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Lage, in welcher sich Europa mit industriepolitischen und protektionistischen Strömungen sowie sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert sieht, sind stabile und berechenbare Beziehungen zur EU von strategischer Notwendigkeit. Die Zusammenarbeit mit dem Nachbarn widerspiegelt sich in eng verflochtenen Wirtschafts- und Wissenschaftsbeziehungen (s. Ziff. 3.3). Das Warenhandelsvolumen der Schweiz mit der EU (rund 300 Mrd. CHF/2024) ist fünfmal grösser als jenes mit den USA (67 Mrd. CHF/2024) und rund neunmal grösser als jenes mit der Volksrepublik China (33 Mrd. CHF/2024).982 Allein der Handel mit den Grenzregionen der Schweiz (Baden-Württemberg, Bayern, Auvergne-Rhône-Alpes, Grand Est, Bourgogne-Franche-Comté, Lombardei, Piemont, Trentino / Alto Adige, Aostatal, Tirol, Vorarlberg; (93 Mrd. CHF/2024)983 übertrifft denjenigen mit den USA. Die Entwicklung der Märkte ausserhalb der EU stellt dabei genauso ein Erfordernis dar, wie die Stabilisierung und Weiterentwicklung der sektoriellen Teilhabe am europäischen Binnenmarkt eine Notwendigkeit ist. Aus diesen Gründen stehen die Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU im Zentrum der bundesrätlichen Aussen- und Wirtschaftspolitik (s. Ziff. 3.1.3. und 3.3). Angesichts der Weltlage und deren Entwicklung in absehbarer Zukunft ist es entscheidend, Kontinuität zu wahren und voraussehbare und berechenbare rechtliche Grundlagen mit der Nachbarschaft zu haben. Die Schweiz verfolgt seit mehr als 25 Jahren auf konsequente Weise den bilateralen Weg mit der EU. In seinen drei jüngsten europapolitischen Berichten von 2006,

2010 und 2023 bekräftigte der Bundesrat diesen Weg als bestes Instrument für die Gestaltung der Beziehungen zur EU. Der bilaterale Weg weist von allen Optionen (Nichtstun, Freihandel, Beitritt zum EWR, Beitritt zur EU) das ausgewogenste Verhältnis von konkretem, namentlich wirtschaftlichem Nutzen und politischem Gestaltungsspielraum auf (s. Ziff. 1.2). Die Schweiz kann aufgrund der mit der EU abgeschlossenen Binnenmarkt- und Kooperationsabkommen gezielt an denjenigen 982 983 984 985 986 www.europa.eda.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Schweiz–EU in Zahlen (basierend auf Total 1, ohne Gold, 2024). Daten gemäss Rückmeldungen der Schweizer Botschaften, auf Basis der nachfolgenden Quellen: Französischer Zoll (www.lekiosque.finance.gouv.fr), Italienisches Statistikamt (www.coeweb.istat.it), Österreichische Bundesländer (www.wko.at), Deutsche Bundesländer (www.statistik-bw.de und www.export-app.de). Für Umrechnung von EUR in CHF wurde der durchschnittliche Wechselkurs von 2024 von 0,95 verwendet (Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV). BBl 2006 5815 BBl 2010 7239 www.europa.eda.admin.ch > Aktuell > Publikationen > Berichte > Bericht Lagebeurteilung Beziehungen Schweiz–EU. Bereichen der EU teilhaben, die ihren Kernanliegen dienen. Mit den im Zusammenhang mit der dynamischen Rechtsübernahme ausgehandelten Mitspracherechten wird sich die Schweiz in Zukunft ausserdem bei der Weiterentwicklung des für die bilateralen Abkommen relevanten EU-Rechts einbringen können (s. Ziff. 2.1). Ein stabiler und vorhersehbarer Binnenmarkt sowie politisch, wirtschaftlich und gesellschaftlich solide Mitgliedstaaten liegen im Interesse der Schweiz. Über die Projekte des Schweizer Beitrags (s. Ziff. 2.10) zeigt sich die Schweiz nicht nur solidarisch mit ihren Partnern in Europa, sondern hält auch die Instrumente in der Hand, um diese Ziele gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten zu erreichen. Davon profitieren beide Seiten.

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