Botschaft des Bundesrates · BBl 2026 615

Ziff. 4.2.3.1 Referendum

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1040

Die drei Genehmigungsbeschlüsse über Abkommen zur Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU unterstehen jeweils einem fakultativen Referendum des Volkes nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV. Nach dieser Bestimmung werden völkerrechtliche Verträge dem fakultativen Referendum unterstellt, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Das Protokoll zur Lebensmittelsicherheit, das Stromabkommen und das Gesundheitsabkommen entsprechen diesem Kriterium (s. Ziff. 2.11.10.4, 2.12.13.4, 2.13.9.4).

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