Beihilfeprotokoll Landverkehr · BBl 2026 623

Ingress

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

Protokoll über staatliche Beihilfen zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse Abgeschlossen am 2. März 2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft, im Folgenden «Schweiz» und die Europäische Union, im Folgenden «Union» im Folgenden «Vertragsparteien», in dem Bestreben, die Teilnahme der Schweiz und ihrer Unternehmen am Binnenmarkt der Union, an dem die Schweiz auf der Grundlage des am 21. Juni 1999 zu Luxemburg geschehenen Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Strasse (im Folgenden «Abkommen») teilnimmt, zu stärken und zu vertiefen, in Anerkennung der Tatsache, dass das ordnungsgemässe Funktionieren und die Homogenität in den Bereichen des Binnenmarkts, an denen die Schweiz teilnimmt, für Unternehmen aus der Schweiz und der Union gleiche Wettbewerbsbedingungen erfordern, die sich auf materiell- und verfahrensrechtliche Regeln stützen, die denjenigen gleichwertig sind, die in Bezug auf staatliche Beihilfen für den Binnenmarkt gelten, in Bekräftigung der Unabhängigkeit der Vertragsparteien sowie der Rolle und der Zuständigkeiten ihrer Institutionen und, im Falle der Schweiz, der Wahrung ihrer verfassungsrechtlichen Prinzipien, darunter der direkten Demokratie, der Gewaltenteilung und des Föderalismus, sind wie folgt übereingekommen:

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