Abkommen/Protokoll · BBl 2026 618
Institutionelles Protokoll FZA im Wortlaut
Institutionelles Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit
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Institutionelles Protokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit – amtlicher Wortlaut (BBl 2026 618), Artikel für Artikel, mit Direktlink auf die Seite im amtlichen PDF sowie französischer und italienischer Fassung.
Inhaltsverzeichnis 29
- Ingress
- Art. 1Ziele
- Art. 2Beziehung zum Abkommen
- Art. 3Bilaterale Abkommen in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt
- Art. 4Teilnahme an der Ausarbeitung von Rechtsakten der Union («Mitspracherecht»)
- Art. 5Integration von Rechtsakten der Union
- Art. 6Erfüllung verfassungsrechtlicher Verpflichtungen durch die Schweiz
- Art. 7Grundsatz der einheitlichen Auslegung
- Art. 8Grundsatz der wirksamen und harmonischen Anwendung
- Art. 9Ausschliesslichkeitsgrundsatz
- Art. 10Verfahren bei Auslegungs- oder Anwendungsschwierigkeiten
- Art. 11Ausgleichsmassnahmen
- Art. 12Zusammenarbeit zwischen Gerichten
- Art. 13Finanzbeitrag
- Art. 14Bezugnahmen auf Gebiete
- Art. 15Bezugnahmen auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Union
- Art. 16Inkrafttreten und Durchführung der Rechtsakte der Union
- Art. 17Adressaten der Rechtsakte der Union
- Art. 18Durchführung
- Art. 19Inkrafttreten
- Art. 20Änderungen und Kündigung
Anhang über die Anwendung von Artikel 13 des Protokolls
- Art. 1Liste der Tätigkeiten der Agenturen, Informationssysteme und anderen Tätigkeiten der Union, an die die Schweiz einen Finanzbeitrag leistet
- Art. 2Zahlungsbedingungen
- Art. 3Anpassung des Finanzbeitrags der Schweiz an Agenturen der Union angesichts der Durchführung
- Art. 4Bestehende Vereinbarungen
- Art. 5Übergangsregelungen
Anlage über das Schiedsgericht
- Kap. I–IIEinleitende Bestimmungen; Zusammensetzung des Schiedsgerichts
- Kap. IIISchiedsverfahren
- Kap. IV–VSchiedsspruch; Schlussbestimmungen