Institutionelles Protokoll Landverkehr · BBl 2026 622

Art. 2 – Beziehung zum Abkommen

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

Beziehung zum Abkommen

(1) Dieses Protokoll, sein Anhang und seine Anlage sind integraler Bestandteil des Abkommens.

(2) Die durch dieses Protokoll aufgehobenen Bestimmungen des Abkommens sind nachstehend aufgeführt:

a)

b) Artikel 50;

c)

d) Artikel 54;

e) Artikel 55 Absatz 2;

f) der folgende einleitende Satz von Anhang 1.

«Gemäss Artikel 52 Absatz 6 dieses Abkommens wendet die Schweiz Rechtsvorschriften an, die den nachstehend genannten Rechtsvorschriften gleichwertig sind:».

(3) Bezugnahmen auf die «Europäische Gemeinschaft» oder die «Gemeinschaft» im Abkommen gelten als Bezugnahmen auf die Union.

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