Institutionelles Protokoll Landverkehr · BBl 2026 622

Art. 15 – Bezugnahmen auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Union

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 11

Bezugnahmen auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Union

Nehmen die in das Abkommen integrierten Rechtsakte der Union Bezug auf Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Union, so gelten diese Bezugnahmen für die Zwecke des Abkommens als Bezugnahmen auf Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Union und der Schweiz.

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