Institutionelles Protokoll Landverkehr · BBl 2026 622

Art. 17 – Adressaten der Rechtsakte der Union

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 11

Adressaten der Rechtsakte der Union

Die Bestimmungen der in das Abkommen integrierten Rechtsakte der Union, welche an die Mitgliedstaaten der Union gerichtet sind, sind für die Zwecke des Abkommens nicht relevant.

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