Protokoll Parlamentarische Zusammenarbeit · BBl 2026 638

Art. 7

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

Dieses Protokoll kann von den Vertragsparteien jederzeit einvernehmlich geändert werden.

Jede Vertragspartei kann dieses Protokoll jederzeit durch schriftliche Notifikation an die andere Vertragspartei auf diplomatischem Wege kündigen. Die Kündigung wird drei Monate nach Erhalt der Notifikation wirksam.

2/3 Parlamentarische Zusammenarbeit.

Protokoll mit der EU Dieses Protokoll ist in zwei Urschriften in deutscher, französischer, italienischer, bulgarischer, dänischer, englischer, estnischer, finnischer, griechischer, irischer, kroatischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, polnischer, portugiesischer, rumänischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst, wobei jeder Wortlaut gleichermassen verbindlich ist. Zu Urkund dessen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten dieses Protokoll unterschrieben. Geschehen zu Brüssel am zweiten März zweitausendundsechsundzwanzig.

Für die Schweizerische Eidgenossenschaft:

Für die Europäische Union:

Guy Parmelin Ursula von der Leyen 3/3

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