Protokoll Parlamentarische Zusammenarbeit · BBl 2026 638

Art. 5

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

Der Gemischte Parlamentarische Ausschuss verabschiedet seine Geschäftsordnung mit einer Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder.

Dies ist keine amtliche Veröffentlichung. Massgebend ist allein die Veröffentlichung durch die Bundeskanzlei (Art. 49 PublV). Text automatisch aus dem amtlichen PDF übernommen; im Zweifel gilt das PDF.