Protokoll Parlamentarische Zusammenarbeit · BBl 2026 638

Art. 6

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

(1) Dieses Protokoll wird von den Vertragsparteien gemäss ihren eigenen Verfahren ratifiziert oder genehmigt. Die Vertragsparteien notifizieren einander den Abschluss der internen Verfahren, die für das Inkrafttreten dieses Protokolls erforderlich sind.

(2) Dieses Protokoll tritt am ersten Tag des zweiten Monats in Kraft, der auf die letzte Notifikation gemäss Absatz 1 folgt.

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