Protokoll Parlamentarische Zusammenarbeit · BBl 2026 638

Art. 1

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

Es wird ein Gemischter Parlamentarischer Ausschuss eingesetzt. Der Ausschuss trägt durch Dialog und Diskussion zu einem besseren Verständnis zwischen den Vertragsparteien über das umfassende bilaterale Paket und eine mögliche Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen bei.

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