Protokoll Parlamentarische Zusammenarbeit · BBl 2026 638

Art. 2

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

Der Gemischte Parlamentarische Ausschuss setzt sich aus einer gleichen Zahl von Mitgliedern des Europäischen Parlaments und der Schweizer Bundesversammlung zusammen. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird in der Geschäftsordnung des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses festgelegt.

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