Landwirtschaft-Änderungsprotokoll · BBl 2026 627

Ingress

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen Abgeschlossen am 2. März 2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft, im Folgenden «Schweiz», und die Europäische Union, im Folgenden «Union», im Folgenden «Parteien», unter Hinweis darauf, dass das Ziel des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 1999 (im Folgenden «Abkommen»), darin besteht, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Zugangs zum Markt für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken, unter Hinweis auf die Souveränität der Parteien in der Agrarpolitik, im Bewusstsein der Notwendigkeit, das Abkommen infolge der Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums durch das Protokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums (im Folgenden «Protokoll zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums») zu ändern, das bestimmte bislang im Abkommen geregelte Bereiche abdeckt, im Bewusstsein der Notwendigkeit, die institutionellen Bestimmungen des Abkommens anzupassen, die Wirksamkeit und Effizienz des Abkommens zu verbessern und die Kohärenz mit dem gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum zu gewährleisten, in Bekräftigung, dass das Abkommen auf Gleichheit, Gegenseitigkeit und der allgemeinen Ausgewogenheit der Vorteile sowie Rechte und Pflichten der Parteien in den unter das Abkommen fallenden Bereichen beruhen sollte, unter Hinweis auf den unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Abkommen und den sechs anderen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz abgeschlossenen Abkommen, geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 1999, AS …; BBl … in Bekräftigung des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen dem Abkommen und dem gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum, der durch das Protokoll zur Errichtung eines gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraums errichtet wurde, mit dem das Abkommen eine kohärente Einheit bildet, sind wie folgt übereingekommen:

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