Bericht SPK-S 26.425 · BBl 2026 2099

Ziff. 5 – Rechtliche Aspekte

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 12

Der Bundesbeschluss über die vorgeschlagene Verfassungsbestimmung untersteht einem obligatorischen Referendum von Volk und Ständen nach Artikel 140 Absatz 1 Buchstabe a BV. Die Verfassungsbestimmung wahrt die zwingenden Bestimmungen des Völkerrechts und die Einheit der Materie (Art. 194 Abs. 2 BV).

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