Bericht SPK-S 26.425 · BBl 2026 2099

Übersicht

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

Mit dieser Vorlage soll die Genehmigung der Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Stabilisierung der bilateralen Beziehungen auf Verfassungsstufe erfolgen. Damit soll auch Klarheit bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Änderungen des Freizügigkeitsabkommens geschaffen werden.

Ausgangslage

Der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) wurden verschiedene Bestandteile des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU (Bundesbeschluss 1 der Vorlage 26.023 «Bilaterale III») zur Vorberatung zugeteilt. Dazu gehören die gesetzliche Umsetzung im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie auch die Frage, welcher Form des Referendums dieser Beschluss unterstehen soll. Die SPK-S ist nach Anhörungen zur Referendumsfrage zum Schluss gekommen, dass diese am sinnvollsten mit einer Verfassungsänderung geklärt wird.

Inhalt der Vorlage

Mit einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung soll eine Verfassungsgrundlage für die Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU geschaffen werden. Dadurch können Zweifel der Kommission bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Änderung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) beseitigt werden. Indem die Genehmigung der Verträge in der Verfassung vorgesehen wird, wird klargestellt, dass Artikel 121a Absatz 4 BV in Bezug auf die Änderung des FZA nicht zur Anwendung kommt. Auch entfällt mit dieser neuen Verfassungsbestimmung die Diskussion über die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis.

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