Institutionelles Protokoll MRA · BBl 2026 620

Art. 14 – Bezugnahmen auf Gebiete

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 9

Bezugnahmen auf Gebiete

Nehmen die in das Abkommen integrierten Rechtsakte der Union Bezug auf das Gebiet der «Europäischen Union», der «Union», des «gemeinsamen Markts» oder des «Binnenmarkts», so gelten diese Bezugnahmen für die Zwecke des Abkommens als Bezugnahmen auf die Gebiete gemäss Artikel 17 des Abkommens.

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