MRA-Änderungsprotokoll · BBl 2026 619

Ingress

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 1

Änderungsprotokoll zum Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen Abgeschlossen am 2. März 2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft, im Folgenden «Schweiz», und die Europäische Union, im Folgenden «Union», im Folgenden «Vertragsparteien», gestützt auf das Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, geschehen zu Luxemburg am 21. Juni 1999, das am 1. Juni 2002 in Kraft getreten ist (im Folgenden «Abkommen»), in der Erwägung, dass zwischen den Vertragsparteien ein umfassendes bilaterales Paket, einschliesslich des Institutionellen Protokolls zu diesem Abkommen, vereinbart wurde, um die beiderseitigen Beziehungen in den Bereichen betreffend den Binnenmarkt, an denen die Schweiz teilnimmt, zu stabilisieren und weiterzuentwickeln, in der Erwägung, dass im Rahmen dieses umfassenden bilateralen Pakets gewisse Bestimmungen des Abkommens aktualisiert werden müssen, sind wie folgt übereingekommen:

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