Kernstelle · Lohnschutz
Non-Regression beim Lohnschutz, inklusive Spesen
FZA-Änderungsprotokoll, Art. 5j Abs. 1
«nicht in das Abkommen übernommen, wenn dadurch das Schutzniveau für die entsandten Arbeitnehmenden in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere Entlohnung und Spesen, bedeutend geschwächt oder verringert würde.»
Was heisst das?
Künftige EU-Änderungen im Entsenderecht werden nicht übernommen, wenn sie das vereinbarte Schutzniveau, insbesondere bei Lohn und Spesen, bedeutend schwächen würden.
Kontext im Vertrag
Die Stelle steht in FZA-Änderungsprotokoll (BBl 2026 617), Art. 5j Abs. 1. Der vollständige Abschnitt: Art. 5j – Non-Regression.
Inhaltsverzeichnis des Dokuments: FZA-Änderungsprotokoll.
Erläuterung in der Botschaft
Die Botschaft des Bundesrates erläutert die Bestimmung im Zusammenhang; die massgeblichen Abschnitte sind auf der Themenseite zitiert. Die ganze Botschaft ist nach Ziffern gegliedert abrufbar.