Kernstelle · Lohnschutz

Non-Regression beim Lohnschutz, inklusive Spesen

FZA-Änderungsprotokoll, Art. 5j Abs. 1

«nicht in das Abkommen übernommen, wenn dadurch das Schutzniveau für die entsandten Arbeitnehmenden in Bezug auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen, insbesondere Entlohnung und Spesen, bedeutend geschwächt oder verringert würde.»

FZA-Änderungsprotokoll, Art. 5j Abs. 1, BBl 2026 617, S. 6

Was heisst das?

Künftige EU-Änderungen im Entsenderecht werden nicht übernommen, wenn sie das vereinbarte Schutzniveau, insbesondere bei Lohn und Spesen, bedeutend schwächen würden.

Kontext im Vertrag

Die Stelle steht in FZA-Änderungsprotokoll (BBl 2026 617), Art. 5j Abs. 1. Der vollständige Abschnitt: Art. 5j – Non-Regression.

Inhaltsverzeichnis des Dokuments: FZA-Änderungsprotokoll.

Erläuterung in der Botschaft

Die Botschaft des Bundesrates erläutert die Bestimmung im Zusammenhang; die massgeblichen Abschnitte sind auf der Themenseite zitiert. Die ganze Botschaft ist nach Ziffern gegliedert abrufbar.

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