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Stromabkommen Schweiz–EU im Wortlaut

Das Stromabkommen bindet die Schweiz in den EU-Strombinnenmarkt ein. Es sieht eine Grundversorgung, Vorbehalte zur Wasserkraft und EU-Beihilferegeln vor.

Stand: 29. Oktober 2026 · Zitate wörtlich mit Fundstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grundversorgung mit regulierten Preisen bleibt möglich (Art. 7).
  • Die Schweiz bestimmt weiterhin über ihre Energieressourcen, «unter Vorbehalt» des Abkommensrechts (Art. 11).
  • Es gelten EU-Beihilferegeln (Art. 13).
  • Laut Botschaft kostet die Beteiligung an ACER rund 1,4 Mio. Franken pro Jahr.

Was im Vertrag steht

«(1) Keine Bestimmung dieses Abkommens ist so auszulegen, dass sie die Schweiz daran hindert, Verbraucherschutzmassnahmen zu beschliessen, die Haushalte und Unternehmen unterhalb einer gewissen Verbrauchsschwelle berechtigen, von einer Grundversorgung zu profitieren, einschliesslich der Dienstleistungen eines Versorgers letzter Instanz gemäss den Bestimmungen der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte. (2) Dieses Abkommen ist nicht so auszulegen, dass es einer Preisregulierung für die Grundversorgung gemäss den Bestimmungen der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte entgegensteht.»

«(1) Die Schweiz ist weiterhin berechtigt, die Bedingungen für die Nutzung ihrer Energieressourcen, einschliesslich der Wasserkraft, unter Vorbehalt des gemäss diesem Abkommen anwendbaren Rechts, festzulegen sowie zwischen verschiedenen Energiequellen zu wählen und die allgemeine Struktur ihrer Energieversorgung zu bestimmen.»

«(1) Soweit im Abkommen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln durch die Schweiz oder einen Mitgliedstaat der Union gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem ordnungsgemässen Funktionieren des Binnenmarkts unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Vertragsparteien im Geltungsbereich dieses Abkommens beeinträchtigen.»

Was der Bundesrat dazu schreibt

«Der finanzielle Beitrag beträgt damit rund 1,4 Millionen Franken pro Jahr. Er wird über eine schon bestehende, von Swissgrid bei den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern erhobene Aufsichtsabgabe finanziert.»

Botschaft Bilaterale III, Ziff. 2.11.6.14 Finanzieller Beitrag (Art. 49), BBl 2026 615, S. 730 · Wortlaut · Amtliches PDF

Fundstellen im Wortlaut