Kernstelle · Demokratie

Fakultatives Referendum für den Bundesbeschluss

BB Stabilisierung, Art. 3 Abs. 1

«Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 und 141a Abs. 2 BV).»

BB Stabilisierung, Art. 3 Abs. 1, BBl 2026 616, S. 3

Was heisst das?

Nach dem Entwurf des Bundesrats kann gegen diesen Bundesbeschluss das fakultative Referendum ergriffen werden; die Verfassungsgrundlage ist in Klammern genannt.

Kontext im Vertrag

Die Stelle steht in BB Stabilisierung (BBl 2026 616), Art. 3 Abs. 1. Der vollständige Abschnitt: Art. 3.

Inhaltsverzeichnis des Dokuments: BB Stabilisierung.

Erläuterung in der Botschaft

Die Botschaft des Bundesrates erläutert die Bestimmung im Zusammenhang; die massgeblichen Abschnitte sind auf der Themenseite zitiert. Die ganze Botschaft ist nach Ziffern gegliedert abrufbar.

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