Kernstelle · Demokratie
Fakultatives Referendum für den Bundesbeschluss
BB Stabilisierung, Art. 3 Abs. 1
«Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 und 141a Abs. 2 BV).»
Was heisst das?
Nach dem Entwurf des Bundesrats kann gegen diesen Bundesbeschluss das fakultative Referendum ergriffen werden; die Verfassungsgrundlage ist in Klammern genannt.
Kontext im Vertrag
Die Stelle steht in BB Stabilisierung (BBl 2026 616), Art. 3 Abs. 1. Der vollständige Abschnitt: Art. 3.
Inhaltsverzeichnis des Dokuments: BB Stabilisierung.
Erläuterung in der Botschaft
Die Botschaft des Bundesrates erläutert die Bestimmung im Zusammenhang; die massgeblichen Abschnitte sind auf der Themenseite zitiert. Die ganze Botschaft ist nach Ziffern gegliedert abrufbar.