Frage und Antwort

Gibt es eine «Super-Guillotine-Klausel»?

Kurz gesagt

Laut Botschaft des Bundesrates nein. Weil die institutionellen Elemente in die einzelnen Binnenmarktabkommen integriert wurden statt in ein horizontales Rahmenabkommen, entstehen nach Darstellung des Bundesrates keine neuen kündigungsbezogenen Verknüpfungen zwischen den Binnenmarktabkommen, abgesehen von der Lebensmittelsicherheit. Die Aussage stammt aus der Botschaft (Ziff. 2.1.1), nicht aus einem Vertragstext.

Was im Text steht

KündigungBotschaft 26.023, Ziff. 2.1.1

Botschaft: keine «Super-Guillotine-Klausel»

«neue Verknüpfungen zwischen den bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen im Hinblick auf eine Kündigung zu vermeiden (abgesehen von der Lebensmittelsicherheit, die Teil des Landwirtschaftsabkommens ist). […] Es gibt somit keine «Super-Guillotine-Klausel».»

Was das heisst

Laut Bundesrat entsteht keine neue kündigungsbezogene Verknüpfung zwischen den Binnenmarktabkommen (Ausnahme: Lebensmittelsicherheit); die Aussage stammt aus der Botschaft, nicht aus einem Vertragstext.

Botschaft 26.023, Ziff. 2.1.1, BBl 2026 615, S. 75

Im WortlautPDF, S. 75

Stand: 29. Oktober 2026