Kernstelle · Kündigung
Keine «Super-Guillotine»: was die Botschaft sagt
Botschaft 26.023, Ziff. 2.1.1
«neue Verknüpfungen zwischen den bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen im Hinblick auf eine Kündigung zu vermeiden (abgesehen von der Lebensmittelsicherheit, die Teil des Landwirtschaftsabkommens ist). […] Es gibt somit keine «Super-Guillotine-Klausel».»
Was heisst das?
Laut Bundesrat entsteht keine neue kündigungsbezogene Verknüpfung zwischen den Binnenmarktabkommen (Ausnahme: Lebensmittelsicherheit); die Aussage stammt aus der Botschaft, nicht aus einem Vertragstext.
Kontext im Vertrag
Die Stelle steht in der Botschaft des Bundesrates (BBl 2026 615), Ziff. 2.1.1. Der vollständige Abschnitt: Ziff. 2.1.1 Zusammenfassung.