Kernstelle · Kündigung

Keine «Super-Guillotine»: was die Botschaft sagt

Botschaft 26.023, Ziff. 2.1.1

«neue Verknüpfungen zwischen den bestehenden und künftigen Binnenmarktabkommen im Hinblick auf eine Kündigung zu vermeiden (abgesehen von der Lebensmittelsicherheit, die Teil des Landwirtschaftsabkommens ist). […] Es gibt somit keine «Super-Guillotine-Klausel».»

Botschaft 26.023, Ziff. 2.1.1, BBl 2026 615, S. 75

Was heisst das?

Laut Bundesrat entsteht keine neue kündigungsbezogene Verknüpfung zwischen den Binnenmarktabkommen (Ausnahme: Lebensmittelsicherheit); die Aussage stammt aus der Botschaft, nicht aus einem Vertragstext.

Kontext im Vertrag

Die Stelle steht in der Botschaft des Bundesrates (BBl 2026 615), Ziff. 2.1.1. Der vollständige Abschnitt: Ziff. 2.1.1 Zusammenfassung.

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