Frage und Antwort

Welche Rolle spielt der EuGH?

Kurz gesagt

Findet der Gemischte Ausschuss innert drei Monaten keine Lösung, kann jede Seite ein Schiedsgericht verlangen. Geht es um die Auslegung von EU-Recht und ist sie für den Entscheid nötig, legt das Schiedsgericht die Frage dem EuGH vor; dessen Entscheidung ist für das Schiedsgericht bindend. Unionsrechtliche Begriffe werden gemäss der Rechtsprechung des EuGH ausgelegt, auch der künftigen.

Was im Text steht

StreitbeilegungInstitutionelles Protokoll FZA, Art. 10 Abs. 2–4

Schiedsgericht entscheidet, EuGH-Auslegung ist bindend

«so kann jede Vertragspartei verlangen, dass ein Schiedsgericht die Streitigkeit nach den in der Anlage festgelegten Regeln entscheidet. […] so legt das Schiedsgericht diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union vor. […] so ist die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union für das Schiedsgericht bindend;»

Was das heisst

Kommt im Gemischten Ausschuss innert drei Monaten keine Lösung zustande, entscheidet ein Schiedsgericht; geht es um die Auslegung von EU-Recht, muss es den EuGH anrufen und ist an dessen Antwort gebunden.

Institutionelles Protokoll FZA, Art. 10 Abs. 2–4, BBl 2026 618, S. 9

Im WortlautPDF, S. 9
StreitbeilegungInstitutionelles Protokoll FZA, Art. 7 Abs. 2

Auslegung gemäss Rechtsprechung des EuGH

«Die Rechtsakte der Union, auf die im Abkommen Bezug genommen wird, und die Bestimmungen des Abkommens, soweit ihre Anwendung unionsrechtliche Begriffe impliziert, werden gemäss der vor oder nach der Unterzeichnung des Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewandt.»

Was das heisst

Soweit EU-Rechtsbegriffe betroffen sind, ist die Rechtsprechung des EuGH massgebend, und zwar auch die künftige.

Institutionelles Protokoll FZA, Art. 7 Abs. 2, BBl 2026 618, S. 8

Im WortlautPDF, S. 8

Stand: 29. Oktober 2026