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Lebensmittelsicherheit: das Protokoll

Mit dem Protokoll zur Lebensmittelsicherheit übernimmt die Schweiz weite Teile des EU-Lebensmittelrechts. Ausnahmen gibt es unter anderem für Gentechnik.

Stand: 29. Oktober 2026 · Zitate wörtlich mit Fundstelle

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausnahmen von der Integrationspflicht bestehen u. a. für gentechnisch veränderte Organismen (Art. 7), und zwar unter Bedingungen.
  • Laut Botschaft kostet allein die Pflanzengesundheit den Bund rund 5 Mio. Franken pro Jahr.

Was im Vertrag steht

«(1) Die Verpflichtung zur Integration von Rechtsakten gemäss Artikel 13 sowie die Verpflichtung zur vorübergehenden Anwendung von Rechtsakten, die auf der Grundlage der in Anhang I aufgeführten Rechtsakte erlassen wurden, gemäss Artikel 15 gelten nicht in folgenden Bereichen: a) Die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt sowie das Inverkehrbringen von Produkten, die genetisch veränderte Organismen enthalten oder aus ihnen bestehen, und von Lebens- und Futtermitteln, die aus genetisch veränderten Organismen hergestellt wurden.»

Was der Bundesrat dazu schreibt

«Vollzug der EU-Bestimmungen und Überwachung des Vollzugs im Bereich der Pflanzengesundheit haben für den Bund einen geschätzten finanziellen Mehraufwand von rund 5 Millionen Franken pro Jahr zur Folge, mit einer möglichen Reduktion auf 4,1 Millionen Franken pro Jahr ab 2033.»

Botschaft Bilaterale III, Ziff. 2.12.10.5.1 Auswirkungen auf den Bund Pflanzengesundheit, BBl 2026 615, S. 927 · Wortlaut · Amtliches PDF

Fundstellen im Wortlaut