Thema
Gesundheitsabkommen Schweiz–EU
Das Gesundheitsabkommen regelt die Zusammenarbeit bei schwerwiegenden grenzüberschreitenden Gesundheitsgefahren und die Teilnahme am Europäischen Zentrum für Krankheitsprävention (ECDC).
Das Wichtigste in Kürze
- Geltungsbereich: Mechanismen der Gesundheitssicherheit und das ECDC (Art. 2).
- Laut Botschaft kostet das den Bund rund 5 Mio. Franken pro Jahr, ohne Eigenaufwand.
Was im Vertrag steht
«Die Vertragsparteien stärken und erweitern ihre Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheitssicherheit. Der Geltungsbereich dieser Zusammenarbeit beschränkt sich auf folgende Bereiche: a) die Mechanismen für die Gesundheitssicherheit in Bezug auf schwerwiegende grenzüberschreitende Gesundheitsgefahren; b) das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (im Folgenden «Zentrum»).»
Was der Bundesrat dazu schreibt
«Die Umsetzung des Gesundheitsabkommens bedeutet für den Bund zusätzliche Ausgaben von rund 5 Millionen Franken pro Jahr (ohne Eigenaufwand). Diese Kosten stehen in Zusammenhang mit der Beteiligung der Schweiz am ECDC.»