Gelten die EU-Beihilferegeln auch für Kantone?
Kurz gesagt
In den erfassten Bereichen (Land-, Luftverkehr, Strom) gelten die Regeln für alle staatlichen Ebenen. Beihilfen, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen den Wettbewerb verfälschen und den Handel zwischen der Schweiz und der EU beeinträchtigen, sind grundsätzlich unvereinbar; das Protokoll nennt Ausnahmen. Die Schweiz muss innert fünf Jahren eine unabhängige Überwachungsbehörde schaffen.
Was im Text steht
Staatliche Beihilfen grundsätzlich unvereinbar
«Soweit im Abkommen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind staatliche oder aus staatlichen Mitteln durch die Schweiz oder einen Mitgliedstaat der Union gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem ordnungsgemässen Funktionieren des Binnenmarkts unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen den Vertragsparteien im Geltungsbereich des Abkommens beeinträchtigen.»
Was das heisst
Im Luftverkehr sind wettbewerbsverzerrende staatliche Beihilfen grundsätzlich unzulässig, soweit sie den Handel zwischen der Schweiz und der EU beeinträchtigen; Abs. 2 nennt Beihilfen, die als vereinbar gelten.
Beihilfeprotokoll Luftverkehr, Art. 3 Abs. 1, BBl 2026 626, S. 2