Stellungnahme Bundesrat 26.425 · BBl 2026 2174

Ziff. 1 – Ausgangslage

Amtlicher Wortlaut · DeutschAmtliches PDF, S. 2

Die Staatspolitische Kommission des Ständerates hat am 29. Juni 2026 die Vorlage zur parlamentarischen Initiative 26.425 «Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III» zuhanden des Ständerates verabschiedet. Die parlamentarische Initiative fordert, dass eine Übergangsbestimmung in die Bundesverfassung (BV)2 aufgenommen wird, welche die Ratifizierung der Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU durch den Bundesrat vorsieht. Damit unterstünden diese Abkommen dem obligatorischen Referendum. Die Kommission begründet dieses Vorgehen damit, dass dadurch Zweifel bezüglich der Verfassungsmässigkeit der Änderung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) beseitigt würden, in dem klargestellt werde, dass Artikel 121a Absatz 4 BV in Bezug auf die Änderung des FZA nicht zur Anwendung komme. Zudem entfalle mit der neuen Verfassungsbestimmung die Diskussion über die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis. Die Kommission beantragt zudem, für die Umsetzungsgesetzgebung zu den Abkommen des Stabilisierungsteils des Pakets Schweiz–EU (Bilaterale III) das fakultative Referendum auszuschliessen. Für den Fall, dass der Ständerat die parlamentarische Initiative ablehnt, sieht die Kommission einen Eventualantrag für ein obligatorisches Referendum sui generis vor.

2 SR 101

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